Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 131

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So, wie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz jetzt gestaltet ist, ist nicht nur die Umwelt gegenüber der Wirtschaft benachteiligt, sondern es sind überhaupt Umwelt­interessen, AnrainerInnen, BürgerInneninitiativen und NGOs benachteiligt, wenn es da­rum geht, ihre Rechte auch in den Verfahren geltend zu machen. Der Umweltsenat ist oft die einzige Hoffnung für diese Menschen, dass dort ihre Interessen auch wirklich wahrgenommen und tatsächlich ernsthaft geprüft werden.

Daher brauchen wir diesen Umweltsenat unbedingt. Er darf nicht auslaufen und muss verlängert beziehungsweise endlich auf Dauer in Österreich gesichert werden.

Für österreichische Umweltpolitik, für mehr Umweltschutz in Österreich muss der Um­weltsenat dauerhaft eingerichtet und muss das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz insgesamt verbessert werden. Ich möchte mich noch einmal wiederholen: Österreich braucht auch unbedingt ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministe­rium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich jetzt dem Herrn Bundesminister das Wort erteile, mache ich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir diese Debatte um 15 Uhr zum Aufruf der Dringlichen Anfrage unterbrechen werden. – Bitte.

 


14.57.57

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Hohes Haus! Herzlichen Dank für Ih­re Beiträge und dafür, dass fast alle Fraktionen der Novelle dieses Gesetzes zustim­men. Wenn Sie vom BZÖ das nicht tun und das benutzen, um die Diskussion betref­fend den Untersuchungsausschuss damit zu verquicken, dann sei Ihnen das unbenom­men, es ist jedoch schade, weil sich der Umweltsenat in der Sache – das haben viele Redner und Rednerinnen erwähnt – bewährt hat, nämlich als ein Gremium, das wei­sungsfrei ist, das einen richterlichen Einschlag hat und das hohes Ansehen genießt – und das schon seit 15 Jahren.

Ich möchte daran erinnern, dass die Debatte darüber ja nicht einfach war, als das Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993 beschlossen wurde, widersprüchliche Inter­essen unter einen Hut gebracht wurden und dabei begleitend der Umweltsenat einge­führt wurde.

Wir feiern heuer 15 Jahre Umweltsenat und haben vor Kurzem im Rahmen einer Feier­stunde dieser Einrichtung gedacht, die sich bewährt hat, weil sie eben 25 Verfahren im Jahr abwickelt und es gelingt, die verschiedensten Interessen, die es seitens der Wirt­schaft, aber eben auch seitens der Bürger, der Bürgerinitiativen oder auch der Länder und der Gemeinden gibt, unter einen Hut zu bringen. Der Umweltsenat ist eine Instanz, die hohes Ansehen genießt, und das sollte auch in Zukunft so sein. Daher ist es wich­tig, dass wir aus Gründen der Rechtssicherheit den Umweltsenat verlängern. Zweimal ist es ja bereits geschehen, das dritte Mal erfolgt eben jetzt, um eine begleitende Kon­trolle zu haben und dem Umweltschutz zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Novelle des Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetzes wichtig war, mit der wir den Versuch unternommen haben, ökologische Interessen mit ökonomischen Interessen zu vereinen. Das ist gelungen, weil wir einerseits nicht nur beispielsweise bei der Wasserkraft, sondern auch bei an­deren Infrastruktureinrichtungen Fortschritt brauchen, aber andererseits unser hohes Niveau im Bereich des Umweltschutzes, des Wasserschutzes und der Bürgerrechte wahren wollen.

Die UVP-Gesetz-Novelle war notwendig, die Verlängerung des Umweltsenats eben­falls, weil sich hier eines ins andere fügt und weil es wichtig ist, hier die Kontinuität zu wahren.

 


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