Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 211

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Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher sehr, auch wenn Sie heute den Antrag zum Case Management nicht unterstützen werden, sich doch zu überlegen, wie man diese wirklich wichtige Maßnahme österreichweit flächendeckend umsetzen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Spindelberger. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.27.47

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Ich möchte in der mir zur Verfügung stehenden Zeit sowohl auf den Tagesord­nungspunkt 15 als auch auf den Tagesordnungspunkt 16 eingehen, also einerseits auf die Änderung des Bundesgesetzes für Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an­dererseits auf die Erstellung einer Studie über ein Case Management, die gerade Herr Kollege Hofer angeschnitten hat.

Im heute zu beschließenden Bundesgesetz über die Kranken- und Kuranstalten wird im Zusammenhang mit den Aufgaben der Ethikkommission nunmehr klargestellt, dass diese künftig auch Pflegestudien sowie neue Pflegekonzepte und -methoden nach ethischen Gesichtspunkten beurteilen soll. Darüber hinaus gehen aber auch andere wesentliche Punkte mit dieser Beschlussfassung einher wie zum Beispiel die neue Zu­sammensetzung der Ethikkommission sowie die berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten. Zukünftig muss in Schwerpunktkrankenanstalten je nach Be­darf entweder eine Einrichtung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder eine Be­treuung durch Konsiliarärzte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sichergestellt werden.

Weiters muss auch klargestellt werden, dass die Leitung selbständiger zahnärztlicher Ambulatorien je nach Leistungsspektrum durch einen Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder einen fachlich geeigneten Zahnarzt zu erfolgen hat.

Was meiner Meinung nach ebenfalls wichtig ist, ist die Änderung des sogenannten Ärz­tebriefes in einen Entlassungsbrief. – Das klingt zwar relativ nichtssagend, ist es aber nicht, denn mit der namentlichen Änderung geht auch einher, dass der bisherige medi­zinische und pflegerische Inhalt wie etwa die Diagnose, der Behandlungsverlauf oder die Medikation um Empfehlungen beziehungsweise Anordnungen zur weiteren Betreu­ung der betreffenden Patientinnen und Patienten wie zum Beispiel Physiotherapie, Heilmassagen oder zahnmedizinische Therapie erweitert wird. Ich glaube, das ist gut und zum Wohle der unzähligen betroffenen Patientinnen und Patienten.

Nun noch ganz kurz zum Antrag in Tagesordnungspunkt 16, in dem Herr Kollege Hofer eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines flächendeckenden Case Manage­ment im österreichischen Gesundheitswesen fordert. Wir haben ja im Gesundheitsaus­schuss gesagt, dass wir das derzeit deswegen ablehnen, weil es bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Nahtstellenmanagements in den bestehenden Arti­kel-15a-Vereinbarungen mit den Ländern gibt, die auch akkordiert sind. – Das war der Grund, warum wir das derzeit abgelehnt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Haubner. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.30.33

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bei diesem Gesetz geht es wiederum um Anpassungen an Vorgaben der EU, auch um Anpassungen berufsrechtlicher Art, die notwendig sind, vor allem im Bereich


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