Der Sinn dieses Antrags – dem wir leider nicht zustimmen können, weil er inhaltlich nicht richtig ausgerichtet ist –, die Akutbetten abzubauen und Pflegebetten nicht in den Krankenhäusern, sondern in angeschlossenen Einrichtungen zu schaffen, ist ein vernünftiger Ansatz. Das werden wir weiterdiskutieren und zu gegebener Zeit dann natürlich auch mit den Ländern in entsprechender Weise verwirklichen.
Ich denke, wir sind insgesamt gut unterwegs, aber wir haben noch enorm viel zu tun. Es geht letzten Endes nicht um Couleur, es geht immer um die Menschen. Es geht nicht um die Institution, es geht um die Befindlichkeit, um die Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger, und da sind wir alle eingeladen und aufgefordert, das Beste zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
19.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Stöger gemeldet. – Bitte.
19.39
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Bundesgesetz beendet eine Ungerechtigkeit, nämlich die Ungerechtigkeit, dass man den Pflegebeitrag zweimal hat bezahlen müssen, wenn man von einer Krankenanstalt in die andere gekommen ist. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem zu schaffen.
Ein zweiter wichtiger Schritt: die integrierte Versorgung. Das erkennt man daran, dass wir einen Entlassungsbrief gestalten und nicht mehr einen Arztbrief. Es geht darum, dass integrierte Versorgungssysteme besser möglich werden. Das sind wichtige Schritte, die dazu führen, dass die Netzwerke der Gesundheit, die Netzwerke der Betreuung besser aufgestellt werden können und dass diese Netzwerke auch die notwendigen Instrumente haben.
Die Neugestaltung der Ethikkommissionen ist ein weiterer notwendiger Schritt, wo wir nun zusätzlich den Aspekt aufnehmen, auch das Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen. Da verfolgen wir die Position, dass auch die Bedürfnisse von Frauen mehr wahrgenommen werden als bisher. Insofern soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den Ethikkommissionen vorgeschrieben werden.
Darüber hinaus soll auch sichergestellt werden, dass die Ethikkommissionen mögliche Befangenheiten auch öffentlich machen müssen. Damit soll ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden. Ich meine, das ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer verbesserten integrierten Versorgung unserer Menschen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte gleich zu einem Teilaspekt in diesem Gesetz kommen, das relativ unbeachtet geblieben ist. Das ist der § 27a Abs. 6, die Patientenentschädigung und die Entschädigungsfragen im Speziellen. Ich habe die betreffende Gesetzespassage gefunden, und ich darf diese gleich vorweg zitieren:
„In der Vollzugpraxis der Länder im Bereich der Patientenentschädigung wird von mehreren Bundesländern die Meinung vertreten, der geltende Text des KAKuG lasse eine Entschädigung in Fällen, in denen eine Haftung des Rechtsträgers eindeutig nicht gegeben ist (zB schicksalshafte Verläufe, unvermeidbare Komplikationen), nicht zu.“
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