Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 21

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der Hauptakteure der Causa „Kasachstan“ ist – durch die Raiffeisenbank oder den Raiffeisenkonzern zugegangen und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Informa­tionen?

10. Der ehemalige Nationalbankchef und Präsident des Vereins „Freunde der Wiener Polizei“, Adolf Wala, hat sich beim geplanten Verkauf der Nurbank engagiert. Sind Ih­nen Umstände bekannt, die auf eine Unvereinbarkeit dieses Engagements mit der Tä­tigkeit als Notenbankchef schließen lassen? Ist diese Tätigkeit mit seinen Verpflich­tungen als ehemaliger Notenbankchef in Einklang zu bringen? Welche Schritte werden Sie setzen, um derartige einschlägige Geschäfte ehemaliger Spitzenmitarbeiter der Nationalbank, in denen Vorwissen aus der Tätigkeit in der Nationalbank geschäftlich verwertet wird, zu unterbinden?

11. Sind Ihnen oder Angehörigen Ihres Ressorts im Zusammenhang mit einer Zahlung in der Höhe von 500.000 Euro von einem Konto des ehemaligen kasachischen Bot­schafters Alijew an den „First Vienna Football Club“ – bei dem Adolf Wala Ehrenpräsi­dent ist –, irgendwelche Finanzstrafverfahren oder Steuerprüfungen des Fußballver­eins bekannt und wenn ja welche und mit welchem Ergebnis? Werden Sie entspre­chende Ermittlungen in Gang setzen? Wenn nein, warum nicht?

12. Ist Ihnen bekannt, dass in der Causa „Kasachstan“ ca. 10.000 Überstunden im Be­reich des Bundesministeriums für Inneres aufgewendet werden mussten?

13. Werden Sie diesen Umstand bei den nächsten Budgetverhandlungen mit dem BMI berücksichtigen und wenn nein, warum nicht?

14. Steht dieser Aufwand Ihrer Meinung nach in einem vertretbaren Verhältnis zum Umgang mit der Angelegenheit im Untersuchungsausschuss, wo hiezu lediglich zwei Tage zur Befragung von zwei Auskunftspersonen vorgesehen waren?

15. Ist Ihnen der vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments, Dr. Martin Bartenstein, öffentlich geäußerte Umstand, dass kasachische Behörden massiven Druck auf in Kasachstan ansässige österreichische Firmen im Zuge der Causa „Ka­sachstan“ ausgeübt haben sollen, bekannt?

16. Um welche Firmen und Konzerne handelt es sich und haben diese Umstände Aus­wirkungen auf den Umsatz der Firmen und damit möglicherweise auf die Steuern und Abgaben dieser Firmen und Konzerne in Österreich und wie hoch sind die dadurch ent­stehenden Mindereinnahmen des Bundes?

17. Welche Maßnahmen zum Schutz österreichischer Interessen haben Sie veranlasst oder angeregt?

In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt, diese Anfrage dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Stadler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung das Wort. Die Redezeit darf 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


13.16.05

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Fekter, Sie kommen heute ein wenig zum


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