Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 93

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handberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsge­setz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Stu­dienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtsprakti­kumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshel­fergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Diens­tes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitä­ten an internationale Organisationen geändert werden (558 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (485 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (558 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

§ 2 lautet:

„§ 2. Eine eingetragene Partnerschaft können zwei Personen gleichen oder verschie­denen Geschlechts begründen (eingetragene Partner und Partnerinnen). Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.“

Begründung

Mit der Eingetragenen Partnerschaft soll ausdrücklich ein neues Rechtsinstitut ge­schaffen werden, welches aber nur homosexuellen Paaren offen stehen soll. Dadurch kommt es zu einem Gleichheitsdefizit aus der Sicht von heterosexuellen Paaren.

Im Gegensatz zur Ehe stellt die Eingetragene Partnerschaft in manchen Punkten das modernere Rechtsinstitut dar. Dies betrifft in erster Linie die Möglichkeit der Auflösung jedenfalls nach drei Jahren (anstatt der höchst möglichen Frist von sechs Jahren im Eherecht), dem Fehlen der Treuepflicht (also kein Auflösungs- bzw. Scheidungsgrund bei Ehebruch bzw. Fremdgehen) und der Pflicht, Kinder zu zeugen oder des verein­fachten Eingehens ohne Zeremonie.

Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, soll daher die Eingetragene Partnerschaft sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte.

 


12.40.04

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dass ich mit großem, ja größtem Unbehagen dieser Debatte und dieser Gesetzwerdung hier beiwohne, haben Sie ja vermutlich mitbekommen. (Abg. Öllinger: Sie müssen ja nicht beiwohnen!) Ich bedaure zutiefst, dass wir über so ein gesellschaftspolitisch unglaub­lich „wichtiges Problem“ – wobei die Worte „wichtiges Problem“ bitte unter Anführungs­zeichen zu setzen sind – reden müssen.

Wir reden von Randgruppen, 1 Promille, vielleicht 2 Promille. (Abg. Mag. Kogler: Zähl daheim einmal nach!) Wir reden von Neigungen, von Leuten, die irgendwelche sexuel­le Neigungen haben und deshalb zusammenziehen. Und wir reden von einem Rechts­staat, der ohnehin alle Möglichkeiten gibt, dass dieses Zusammenleben auch rechtlich in irgendeiner Form geregelt wird, was die Erbschaft betrifft, was die Wohnung betrifft, was die partnerschaftliche Versorgung betrifft und Ähnliches.

 


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