Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 106

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worden, dass die Politik Antwort auf Lebensrealitäten geben soll und geben muss. Ich glaube, eine Lebensrealität ist die, dass Ehepartner sich trennen, dass Kinder – und das ist unbenommen – unter Trennung leiden, dass wir aber das Leid so gering wie möglich halten sollen, vor allem dann, wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre Emotio­nen untereinander auszutragen, und die Kinder mit einbeziehen, die Kinder auch unter emotionalen Druck setzen und auf deren Rücken Machtkämpfe austragen.

Andererseits ist es auch eine Lebensrealität, dass es bei getrennten Eltern sehr viele Elternteile – und das sind sehr oft die Väter – gibt, die für ihr Kind nicht nur zahlen und Unterhalt leisten wollen, sondern die auch dabei sein und miterleben wollen, wie sich das Kind entwickelt, wie sich das Kind weiterentwickelt, die auch eine gewisse Mitspra­che haben wollen. Das ist eine Lebensrealität, und hier muss es wirklich Antworten ge­ben.

Wir haben in der schwarz-blau-orangen Regierung 2001 damit begonnen, die richtigen Weichen zu stellen. Ich denke nur daran, dass unter Bundesminister Böhmdorfer erst­mals die gemeinsame Obsorge auf freiwilliger Basis eingeführt wurde. Ich glaube, es ist auch jetzt, nach einigen Jahren, notwendig, zu überdenken und zu überlegen, ob man hier nicht etwas verbessern und überarbeiten soll, dass generell auch jene Väter – und es sind eben in erster Linie Väter, aber in Einzelfällen auch Mütter –, die nicht ver­heiratet gewesen sind, entsprechend in das Obsorgerecht mit einbezogen werden, denn diese sind momentan, könnte man sagen, rechtlos.

Daher glaube ich, es ist auch wichtig, bei der Überarbeitung dieses Obsorgerechtes noch einmal Folgendes festzuhalten: Wer bezahlt, muss auch ein Mitspracherecht ha­ben und muss auch Verantwortung wahrnehmen können. (Beifall beim BZÖ.) Denn, Sie kennen diesen berühmten Satz, ich sage ihn trotzdem immer wieder: Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile, sowohl auf die Mutter als auch auf den Vater! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben in dieser Regierung einen weiteren Schritt gesetzt: 2004 haben wir die Be­suchsbegleitung gefördert und unterstützt und in Form von Besuchscafés Zentren und Stellen dafür geschaffen, dass Elternteile ihre Kinder treffen konnten, auch wenn das der andere Elternteil grundsätzlich nicht wollte. Diese Besuchscafés haben sich eigent­lich als sehr positiv herausgestellt, sie werden sehr gut angenommen. Damals wurde mit einigen wenigen, zehn oder zwölf derartigen Besuchscafés in Österreich begonnen, jetzt sind es schon um die 150.

Auch hier sollte man weitermachen, aber hier fehlt mir und fehlt uns die gesetzliche Ba­sis. Es ist noch immer eine Sache der Förderung, es ist noch immer eine Sache, die im Ermessen des Ministers liegt, dass man diese Besuchscafés unterstützt besuchen kann. Hier werden wir vom BZÖ nicht lockerlassen. Diese gute Idee, die wir hartnäckig verfolgen, werden wir wieder in einem Antrag einbringen, dass hier so rasch wie mög­lich der gesetzliche Rahmen geschaffen wird. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Hartnäckig waren wir und das Problem richtig erkannt haben wir auch 2006 unter Jus­tizminister Gastinger und auch unter meiner Zeit als Familienministerin, dass dann, wenn ein Obsorgestreitverfahren eskaliert, gerade die Kinder am wenigsten eine Stim­me haben und auf die Kinder am wenigsten geschaut wird. Daher haben wir damals als Pilotprojekt diesen Kinderbeistand eingeführt, der sich auch als sehr gut, als sehr fruchtbringend für die Kinder erwiesen hat, dass man Kindern eine Stimme gibt. Ich bin froh darüber, dass heute dieses Gesetz beschlossen wird, dass das auf eine gesetzli­che Basis, auf gesetzliche Füße gestellt wird. Wir werden diesem Gesetz natürlich zu­stimmen.

Aber eine große Kritik muss ich schon anbringen, und das ist – der Vorredner Kollege Fichtenbauer hat es schon gesagt – die große Kostentragung durch die Eltern: 400 €


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