Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 176

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des Abgeordneten Rasinger anschließen, Frau Kollegin Belakowitsch: Ich bin kein Arzt, bin aber trotzdem absolut nicht Ihrer Meinung. Ich verstehe Ihre Argumentation nicht, genauso wie sie Kollege Rasinger nicht verstanden hat. Wenn Sie die Meldepflicht über jeden IVF-Versuch beklagen, dann sage ich Ihnen, dass Erfolg oder Misserfolg nur durch Daten gemessen werden können. Wir haben uns im Datenschutzrat mit die­ser Frage auseinandergesetzt und in unserem Gutachten gerade deswegen einge­fordert, dass es zu einer Erfassung von nicht personenbezogenen Daten kommt, und in der Fassung des Abänderungsantrages ist dem auch entsprochen worden.

Zum zweiten Kritikpunkt, den Sie vorbringen – dieses Gesetz sei nicht an die Lebens­bedingungen der Menschen angepasst –, ist zu sagen, dass dieses Gesetz an medizi­nische Erkenntnisse angepasst ist. Frauen, die älter als 40 Jahre sind, haben Proble­me bei IVF-Versuchen. Sie sind im Regelfall eben nicht erfolgreich. Daher, Frau Kolle­gin, können wir Ihre Argumentation nicht akzeptieren.

Dieses Gesetz ist ein fortschrittliches Gesetz. Es entspricht der internationalen Ent­wicklung, und es sieht Klarstellungen vor, die aufgrund der Erfahrungen insbesondere beim zu fördernden Personenkreis notwendig geworden sind.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich als Vorsitzender des Datenschutzrates bei den Beamten des Gesund­heitsministeriums bedanken. Im Datenschutzrat, der von allen Fraktionen beschickt wird, kommt es zu einer äußerst konstruktiven Zusammenarbeit. Das Gesundheitsmi­nisterium bekommt von uns entsprechende Gutachten, die auch berücksichtigt werden. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, Herr Bundesminister, und mich – eben als Vorsitzender des Datenschutzrates – bei Ihren Mitarbeitern recht herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dasselbe gilt auch für die Mitglieder aller Fraktionen im Datenschutzrat. Wir stehen vor Herausforderungen, und ich möchte mich auch hier recht herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


17.06.16

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Seit Jänner 2000 ist diese Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation gesetz­lich geregelt. Mit 70 Prozent steuert die öffentliche Hand Geld bei, wenn es darum geht, kinderlosen Eltern oder Paaren Unterstützung zu geben, damit sie zu ihrem Wunschkind kommen können. In den Jahren 2000 bis 2008 gab es 46 155 Versuche, die unterstützt wurden. Das erfordert Aufwendungen des IVF-Fonds in der Höhe von jährlich 12 Millionen €.

Nicht alle Paare schaffen es, auf natürlichem Weg zu Kindern zu kommen. Natürlich ist es für jene, die sich einem Versuch unterziehen, auch eine Herausforderung. Es ist mit einer psychischen Belastung verbunden und bedeutet eine Kraftanstrengung, sich da­zu bereit zu erklären, eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen, aber ich den­ke, dass es auch zunehmend interessant wird, zu erfahren, welche Ergebnisse es letzt­endlich bringt.

Im Jahr 2008 – so wird jedenfalls im IVF-Register festgehalten – war eine Schwanger­schaftsrate von 32,5 Prozent zu verzeichnen. Wenn man aber weiß, dass lediglich 10 Prozent der über 40-jährigen Frauen bei künstlicher Befruchtung eine Schwan­gerschaft zu erwarten haben, dann stellt sich ganz deutlich dar, dass es umso schwie­riger wird, eine künstliche Befruchtung erfolgreich abzuschließen, je älter die Frauen sind. Es ist einfach ein Trugschluss, dass mit der erhöhten Lebenserwartung auch die


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