Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 223

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gen – ebenso, wie Kollege Scheibner das mitgetragen hat! Deswegen steht wahr­scheinlich auch Kollege Stadler auf der Rednerliste, weil man Scheibner nicht reden lassen will, weil er ja damals dieser Formulierung dieses Entwurfes zugestimmt hat! (Beifall bei der SPÖ.)

Es handelt sich nur um dieses durchsichtige Vorhaben: nicht zu wissen, wie man aus dieser Blockadepolitik, in die man sich selbst hineingeritten hat, herauskommt, und deswegen dann irgendetwas zu erfinden, wofür die Argumente schon zu diesem Zeit­punkt auf dem Tisch gelegen sind, denn die UN-Konvention gibt es seit 20 Jahren. Dann ist zwei Jahre lang diskutiert worden, dann hat man sich auf eine Formulierung geeinigt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir haben uns mit niemandem geeinigt!), dann wurde diese unterschrieben, dann gab es einen Konsens über diese Formulie­rung am 7. Dezember, einen Konsens zwischen allen Parteien, dem BZÖ – das da­mals noch FPÖ geheißen hat, jetzt ist Herr Abgeordneter Scheibner halt BZÖ-Vertre­ter –, aber auch Dr. Böhmdorfer von den Freiheitlichen war mit dieser Formulierung einverstanden.

Und jetzt, weil man sich in eine Situation hineingeritten hat, von der man nicht weiß, wie man aus ihr wieder herauskommt, versucht man, eine neue Argumentation aufzu­bauen, die nicht mehr stimmt. Es kann schon sein, dass es eine neue Jugendspreche­rin gibt, die halt keine Ahnung von diesen alten Vereinbarungen hat (Hallo-Rufe der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek), aber ich glaube schon, dass man der Frau Dr. Gla­wischnig hier auch ehrenvoll unterstellen muss, dass sie den Unterschied zwischen Verfassungsregelung und Ausführungsgesetzgebung kennt und weiß, dass in einer Verfassungsregelung immer nur übergeordnete Prinzipien zu stehen haben (Abg. Ing. Westenthaler: Zum Beispiel die Armut von Kindern – das könnte in der Verfas­sung stehen!) und nicht die Ausführungsgesetzgebungs-Anleitungen beziehungsweise die wortreichen Ausführungen, die man mit mehreren Gesetzen machen muss. Das Recht auf Bildung ist von unserem Entwurf ebenso umfasst wie das Recht auf Ge­sundheit oder auf andere verfassungsrechtlich zu gewährleistende Rechte.

Aber ich finde es wirklich beschämend, insbesondere von den Grünen, dass man aus einer Situation heraus, in die man sich selbst hineingeritten hat, die Kinder jetzt nicht zu dem kommen lässt, worauf man sich schon geeinigt hatte. (Abg. Ing. Westenthaler: Komm wieder herunter!)

Ich halte es wirklich für verwerflich, aus Prinzipien, die bei den Kinderrechten wirklich nichts verloren haben, die möglicherweise schon bei den Kontrollrechten zu kritisieren sind – soll alles sein! –, das dann so weit zu treiben, dass man hier Verfassungsrege­lungen nicht beschließt (Abg. Ing. Westenthaler: Komm wieder herunter!), die aus­schließlich zum Wohl der Kinder sind und auf die man sich schon geeinigt hat. Das hal­te ich für verwerflich, für moralisch verwerflich (ironische Oh-Rufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen), für einen Schaden an der Demokratie und für einen Schaden an den Kindern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wie­ner Neustadt hat ... schon durchschaut!)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.38.50

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst eine Klarstellung: Irgendein rhetorischer Zwerg hat mir im Laufe des Tages über einen Pressedienst vorgeworfen (Abg. Kopf: He! He!), ich sei bei der Abstimmung zur Homo-Partnerschaft bewusst nicht anwesend gewesen.

 


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