Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 33/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe erlassen wird (598 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 462/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich (599 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung.
Berichterstattung erfolgt keine.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Kollege.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat Österreich im Jahr 2001 das Washingtoner Abkommen unterzeichnet, das sich mit der Restitution der Opfer des Nationalsozialismus beschäftigt. Es ist das ein Abkommen, das zwischen den Vereinigten Staaten und Österreich abgeschlossen wurde.
Ein Punkt, der in diesem Abkommen geregelt ist, ist die Frage der Restaurierung und Erhaltung der jüdischen Friedhöfe. Österreich hat sich damals verpflichtet, die Restaurierung und Erhaltung der jüdischen Friedhöfe mit zusätzlichen Mitteln voranzutreiben. Man muss dazu sagen, es gibt rund 60 jüdische Friedhöfe in Österreich. Rund ein Drittel davon befindet sich baulich in einem äußerst schlechten, um nicht zu sagen katastrophalen Zustand. Und Österreich trifft ja nicht nur auf Grund des Abkommens eine erhöhte Verpflichtung, sondern es gibt schon auch so etwas wie eine historische Schuld, wenn man bedenkt, dass 1938 220 000 JüdInnen in Wien gelebt haben und es nach dem Holocaust heute nur mehr 7 500 sind. Das heißt, auf Grund des Holocaust können auch die Nachkommen der Toten, die auf den Friedhöfen liegen, die Pflege nicht mehr vornehmen.
Jetzt gibt es den Entschließungsantrag des Ausschusses, der einen Lösungsversuch der Bundesregierung, der mit der IKG Niederösterreich und dann auch mit Wien vereinbart wurde, enthält. Wir halten diese Lösung – das möchte ich schon sagen – nicht für falsch und werden auch diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wir meinen aber, dass dieser Vorschlag zu wenig weit geht. Warum? – Er beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage der Restaurierung, regelt aber nicht wirklich die Frage der Erhaltung. Nur in einem einzigen Punkt regelt er die Erhaltung, indem er nämlich sagt, es gibt nur dann Restaurierungsmittel, wenn die Gemeinden endlich für die Erhaltung aufkommen.
Das hat in den letzten Jahren nicht funktioniert und wird auch künftig nicht funktionieren. Und da empfehle ich, den heutigen „Standard“ zu lesen, der sich offenbar aus Anlass unserer heutigen Debatte die Situation in den Gemeinden angeschaut hat. Die Überschrift lautet: „Werden halt ein Mindestmaß machen“.
„Die Bürgermeister der betroffenen Orte fühlen sich uninformiert und klagen über zu enge Gemeindebudgets.“ – Das ist jetzt an sich noch nichts Neues, das tun die Bür-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite