Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 291

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

21.19.06

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Beim Geodateninfrastrukturgesetz geht es darum, für Österreich wichtige Geodaten evident zu halten, aufzubereiten, etwa für Verfahren, für Planungen, aber auch für die Bürger an sich, für die Bürgerinformation. Dieses Gesetz ist grundsätzlich sehr positiv zu sehen. Wir haben auch bereits in Oberösterreich sehr gute Erfahrungen mit dem digitalen Orientierungssystem, kurz DORIS, gemacht, womit wir Vorreiter waren. Sie kennen sicher auch bundesweit die Datenbank www.geoland.at. Dieses Gesetz, dieses Geodateninfrastrukturgesetz ist letztlich eine Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie.

Im Ausschuss gab es zwei wesentliche Kritikpunkte, die ich kurz erörtern möchte. Der erste war, dass in der Regierungsvorlage nicht drinnen gestanden ist: Dieses Gesetz schreibt nicht die Erhebung oder Sammlung neuer Geodaten vor.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, weil damit zum Teil sehr hohe Kosten verbunden wären und etwa der Verfassungsdienst des Landes Kärnten zweistellige Millionen­beträge zusätzlich gesehen hätte, wenn man das nicht hineingeschrieben hätte – im Ministerialentwurf war das ja noch drinnen. Das ist jetzt repariert worden, daher ist der erste Kritikpunkt außer Streit gestellt, und es ist sichergestellt, dass da keine Mehrkosten auf die Länder und auf die Gemeinden zukommen.

Der zweite Punkt, der uns kritisch erschienen ist, war der Datenmissbrauch durch aus­ländische Datenbenutzer, Datenabfrager. Die Frage war, wer denn hier in Österreich zuständig wäre, wenn ein Datenmissbrauch vorliegt, und welche Behörde da An­sprech­stelle wäre. – Da ging es einfach darum, eine Empfehlung des Datenschutzrates umzusetzen. Auch dem ist jetzt nachgekommen worden, indem ein gemeinsamer Entschließungsantrag aller Parlamentsparteien vorliegt, der auch diese Lücke repariert.

Daher kann man in Summe sagen, das Gesetz wird ein gutes Gesetz werden, und weil unsere Initiativen und Anträge beziehungsweise Forderungen umgesetzt wurden, kann nun auch das BZÖ zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. – Bitte.

 


21.21.15

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Geodateninfrastruktur­gesetz ist ein Gesetz, das auf der Basis einer EU-Richtlinie umgesetzt wird. Wir sind in der Zeit, es ist lange genug verhandelt worden, es ist lange genug darüber geredet worden, und so wie es umgesetzt wird, wird es in der praktischen Ausübung die Möglichkeit zur vereinfachten Verwaltung geben.

Das ist für uns eine wichtige Grundlage, denn auf der einen Seite wollen wir aus­führliche und ordentliche Informationen über die Situation der Umwelt, wir wollen, dass das europäisch vergleichbar gestaltet wird, und auf der anderen Seite wollen wir diese Daten auch selber nutzen können – auf der einen Seite durch behördliche Dienst­stellen, auf der anderen Seite durchaus auch privat. Es soll so geregelt werden, dass die Daten gegen Kostenersatz zugänglich gemacht werden.

Selbstverständlich ist es der Sinn des Gesetzes, nur vorhandene Daten aufzubereiten und verfügbar zu machen. Daher waren die Überlegungen, dass man das, was in den Erläuterungen steht, noch einmal hineinschreiben muss, und zwar auch vorne ins Gesetz, zwar kein Problem, wenn es dadurch auch eine „doppelt gemoppelte“ Ge­schichte ist. – Das soll gerne so sein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite