Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 298

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rungsantrag, der alles geklärt hat, was noch offen war, und der entsprechenden Ent­schließung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.32.11

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben es angesprochen: Es ist zugegebenermaßen eine sehr sperrige Materie, deshalb herzlichen Dank, dass Sie sich dem Thema gewidmet haben und dass wir gemeinsam versucht haben, hier ein ordentliches Gesetz auf die Reihe zu bringen. Es geht dabei, wie es so schön heißt, um die Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur, auch INSPIRE-Richtlinie genannt.

Ein erstes Ziel dieser INSPIRE-Richtlinie ist es, eine Verbesserung der Verfügbarkeit, der Qualität, der Organisation, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Geodaten zu erreichen. Dadurch sollen vor allem die Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinschaftspolitiken mit einbezogen werden – das ist ein weiteres Ziel. Es soll eine transparente Nutzbarkeit der Geodaten geben: transparent für die Bürger, für die Wissenschaft, für die Wirtschaft, für die Verwaltung, und damit soll auch das Wert­schöpfungspotenzial durch die Geodaten verbessert werden.

Zu den Zuständigkeiten Bund beziehungsweise Land: In Bundeskompetenz sind nur die Daten bei den Bundesstellen; die Länder müssen dann entsprechende Landes­gesetze erlassen, um die Geodaten auf Landes- und Gemeindeebene verfügbar zu machen. Lediglich die Bestimmungen betreffend die Beschränkung des Zugangs zu den Geodaten beruhen auf der Materienkompetenz; aufgrund der Zivilrechtskompetenz sind bestimmte privatrechtliche öffentliche Geodatenstellen von diesem Entwurf er­fasst.

Wichtig ist auch, dass die Geodaten sowohl national als auch international besser genutzt werden können, deswegen ist es notwendig, sogenannte Metadaten zu erstellen, weswegen die Geodaten interoperabel aufzubereiten sind, also sozusagen miteinander kompatibel zu machen sind, sodass man sie, auf gut Deutsch gesagt, eben verwenden kann – international, supranational.

Weiters sind diese Geodaten über Netzdienste unter bestimmten Bedingungen, wenn das nicht dem Datenschutz widerspricht, auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das machen wir mit diesem Gesetz. – Herzlichen Dank für die Zustimmung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte.

 


21.34.24

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es wur­de bereits alles über die Geodateninfrastruktur gesagt, ich darf mich daher sehr kurz halten.

Ich freue mich als Bürgermeister, dass wir hier, im Bereich dieser Netzwerke, die uns künftig zur Verfügung stehen werden, auf eine europäische Ebene kommen, denn gerade die Gemeinden sind da besonders gefordert – es wurde die Abwasser­prob­lematik angesprochen, aber auch die Leitungsabgabe.

 


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