Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 109

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nach Klagenfurt und seit Neuestem auch nach Lienz ausweichen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.02.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist ja eine gute Sache, wenn das eine Konsensmaterie ist, aber – so ähnlich habe ich mir das vorgestellt – eine Nische wurde natürlich hier nicht angesprochen. Wenn wir schon vom Unterbringungsgesetz, wenn wir auch vom Strafvollzugsgesetz reden, so muss man auch von jenen reden, die im­mer mehr werden bei der Justiz – ich habe das hier von diesem Rednerpult, Frau Bun­desministerin, sehr oft schon zum Ausdruck gebracht –, denn wenn diese Entwicklung weitergeht, sind die österreichischen Justizanstalten irgendwann reine Psychiatrien.

Schauen wir uns die Zahlen der Fälle von Unterbringungen gemäß § 21 Abs. 1 StGB an, schauen wir uns vor allem, Frau Bundesministerin, die Entwicklung bei den Unter­bringungen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an, und lassen Sie mich nur auf einen Punkt in diesem Bereich hingehen, auf die Fälle des § 429 StPO, die in Vorbereitung sind für den § 21 Abs. 1 StGB. Ich habe das ewig vertreten und leider Gottes viele traurige Fäl­le hautnah miterleben müssen. Sparen ist wichtig, sparen ist gut, und ich war seinerzeit einer der wenigen, die dagegen waren, denn die Landesfinanzreferenten wollten nur die Kosten weg haben. Der Bund hat sich das eingehandelt, und die Justiz hat sie heu­te. Ich sage ganz offen: Entweder ist einer krank, dann gehört er ins Gesundheitssys­tem, oder er ist nicht krank, dann gehört er von mir aus in andere Bereiche.

Aber, Frau Ministerin, das war schon vor Jahrzehnten klar, als es eingeführt worden ist. Der Rechnungshof hat immer gesagt, die externen Regelungen sind die teuersten. Jetzt machen wir interne Regelungen, und ich lade Sie wirklich dringend ein – unsere Unterstützung haben Sie –, da etwas zu tun. Ich war jetzt in Asten und habe mir das angeschaut. Bei der Außenstelle Asten der Vollzugsanstalt Linz wird für die gemäß § 21 Abs. 1 StGB Unterzubringenden eine Einrichtung errichtet. Ja, Frau Ministerin, glauben Sie wirklich, dass man nur mit Sonderdiensten so eine Einrichtung führen wird können? Ich sage Ihnen, ich kenne die Geschichte Göllersdorf von der ersten Stunde an. Dort haben wir das ewig so gehabt, dass 50 Prozent des Gesamtpersonals Wache­beamte waren – im Interesse auch der Ärzte, der Krankenschwestern, der Pfleger und der Therapeuten. Ich will jetzt nicht einen traurigen Vorfall der Josefstadt aufgreifen, wirklich nicht, nur, ich glaube, bei solchen Fällen muss man aufpassen. Ich bin froh, dass der Kollege auf dem Weg der Genesung ist. Ich bringe ihm von dieser Stelle aus – er hat einen Bauchstich gekriegt; ich weiß nicht, wer es mitgekriegt hat – meine oder unsere gemeinsamen Genesungswünsche zum Ausdruck.

Nur, Frau Ministerin, was heißt, in der Linie der Hierarchie lässt man zu, dass, wenn nicht Tagdienst ist, das Betreuungspersonal Hafträume öffnet? Seien Sie mir nicht bö­se! Bei der Abwägung, wenn es um die persönliche Sicherheit von Menschen geht, dann erwarte ich mir auch von einer Dienstbehörde, dass sie hier klar reagiert – denn das hätte man sich wahrscheinlich ersparen können.

Ich kenne das schon, was mir die Psychiater erzählen und die Ärzte und alle, die im Sonderdienst beschäftigt sind. Nur, da würde ich Sie wirklich bitten, und ich glaube, Sie haben unsere gemeinsame Unterstützung, das ist überhaupt keine Frage: Aber Asten aufzumachen mit einer Handvoll Exekutivbeamten, und der Rest sind Krankenschwes­tern, Therapeutinnen, Ärztinnen, Psychiaterinnen, lauter Frauen überwiegend – ja, Frau Ministerin, bei allem Respekt vor dem Sparen: Wenn es um die Sicherheit geht, auch


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