Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 144

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14.54.55

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit der Regierungsvorlage zur Abänderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wird der Fünf-Parteien-Entschließung vom 24. Februar 2010 Rechnung getragen, mit der eine Neuregelung der behördlichen Reaktion und der In­formation der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche gefor­dert wurde.

So soll es künftig auch dann möglich sein, Maßnahmen zur Information der Öffentlich­keit zu ergreifen, wenn der begründete Verdacht eines lebensmittelbedingten Krank­heitsausbruches besteht und ein Zusammenhang mit konkreten Lebensmitteln festge­stellt werden kann. Die Information erfolgt, sofern Personen erkranken und weitere Ge­fährdungen nicht auszuschließen sind.

Meine Damen und Herren, da die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernäh­rungssicherheit bereits für die fachliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln verant­wortlich zeichnet, soll ihr in dieser Vorlage auch die Zuständigkeit im Bereich der Fest­setzung von Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln zugesprochen werden.

Die Regierungsvorlage sieht außerdem vor, dass Importkontrollen von pflanzlichen Le­bensmitteln im Sinne der Effizienzsteigerung zukünftig von Organen des Bundes, zum Beispiel von Grenztierärzten, durchgeführt werden. Die Gebühren für amtliche Kontrol­len entfallen. Mit der Vorlage werden außerdem Anpassungen an das Gemeinschafts­recht und Anpassungen zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten vorgenommen.

Während manche versuchen, aus menschlichen Tragödien politisches Kleingeld zu schlagen, hat Gesundheitsminister Stöger Verantwortung übernommen und die Novel­le des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes hier vorgelegt. Gerade der aktuelle Listerien-Skandal zeigt, wie notwendig es ist, klare Regeln zu haben, wenn es zum Ausbruch von Krankheiten kommt, die auf Lebensmitteln basieren. Einerseits gibt es natürlich strikte Abläufe wie zum Beispiel Fristen für Kontrollen oder eindeutige Zuständigkeiten, andererseits aber gehört auch die richtige, maßvolle und vor allem verständliche Information der Öffentlichkeit dazu.

Anders als es im konkreten Fall leider Kollege Grosz macht, geht es bei einer solchen Katastrophe um seriöse Warnungen und Informationen, es geht nicht um Panikmache und haltlose Beschuldigungen.

Gesundheitsminister Stöger hat mit der hier vorliegenden Gesetzesnovelle nicht nur dem Wunsch des Parlamentes entsprochen, sondern hat mit seinem Ressort in Win­deseile auf ein brandaktuelles Problem reagiert. Er nimmt sein Amt sehr ernst und hat bewiesen, dass er ein Minister ist, der schnell und richtig zum Wohle der Österreicher­innen und Österreicher reagiert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Deimek. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich die Uhr auf 2 Minuten einstelle, weil wir dann zum Aufruf der Dringlichen Anfrage kommen. – Bitte.

 


14.57.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – ich meine, der Titel ist ja schon ein positiver Anfang. Schaut man sich jetzt den Inhalt an, so sind es durchaus erfolgreiche Punkte, die, abgeleitet von der Basis des Fünf-Parteien-Antra­ges, hier behandelt werden:

natürlich die obligaten Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht;

 


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