Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 202

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Nun ein paar Fakten und ein paar Zahlen zur Nettoersatzrate: Was ist geschehen? – Zum Beispiel ist der Qualifikationsbonus erhöht worden. (Zwischenruf des Abg. Öllin­ger.) Ja, es ist nie genug; ich weiß schon, es ist den Grünen nie genug! (Abg. Öllin­ger: Nein! Er wird willkürlich verteilt!) Aber 100 € bei kurzer Qualifikation, 200 € bei län­gerer, das heißt umgerechnet auf die Nettoersatzrate jener, die das, nämlich Qualifika­tion, in Anspruch nehmen – umgerechnet auf die Nettoersatzrate, und darum geht es eigentlich in dem Antrag –: Diejenigen, die einen Kurs von drei bis sechs Monaten ha­ben, haben eine durchschnittliche Nettoersatzrate von 70 Prozent, und diejenigen, die länger als sechs Monate einen Kurs machen, haben eine durchschnittliche Nettoersatz­rate von 77 Prozent.

Jetzt kann man sagen: Na gut, das sind ein paar. Aber es sind bis März 2010 insge­samt 31 000 Personen gewesen, die davon profitieren. Sagen Sie also nicht, es sei nichts geschehen! Wir tun schon einiges, weil wir eigentlich das Gleiche wollen. Ich glaube jedenfalls, dass die Intentionen der grünen Fraktion und der sozialdemokrati­schen Fraktion, jedenfalls dem Grunde nach, das Gleiche anstreben, nämlich dafür zu sorgen, dass für die Menschen das, was sie bekommen – durch eigene Erwerbsarbeit oder durch eine Unterstützung des Staates –, zum Leben ausreicht.

Arbeitslosigkeit wollen wir, wenn wir sie nicht verhindern können, jedenfalls mit exis­tenzsichernder Unterstützung begleiten. Da gibt es die Ergänzungsbeträge, da gibt es die Familienzuschläge. Die durchschnittliche Nettoersatzrate beträgt derzeit 61 Pro­zent. Wenn man also schaut, was die Leute wirklich bekommen, dann sieht man, sie liegt bei 61 Prozent. Also ist es doch etwas mehr als das, was im Gesetz als Grund-Nettoersatzrate fixiert ist.

Drei Viertel aller Arbeitslosengeldbezieher haben eine Nettoersatzrate von über 60 Pro­zent. Also die große Mehrheit jener, die betroffen sind, hat über 60 Prozent. Ich glaube, das sollte man bei dieser Diskussion auch ein bisschen erwähnen, weil es doch Zahlen und Fakten sind, die ... (Abg. Öllinger: Auch nicht aufregend, oder?) Aufregend, aufre­gend – natürlich, mehr wäre immer gut! Aber es geht auch darum, dass man einfach die Fakten und Zahlen kennt.

Wenn wir jetzt an der bedarfsorientierten Mindestsicherung gearbeitet haben und wenn beispielsweise – Kollege Öllinger, ich darf dich noch einmal ansprechen – der Ergän­zungsbeitrag künftig auch für die Notstandshilfe gelten wird, so werden dann 75 Pro­zent der Notstandshilfebezieher – wenn wir die bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, 75 Prozent der Notstandshilfebezieher – 100 € mehr im Monat bekommen. Das ist also auch nicht etwas, von dem man sagen kann, dass es nichts ist. Ich denke, auch das ist sozialdemokratische Handschrift in der Sozialpolitik, und das dient der Ar­mutsbekämpfung.

Zur Erinnerung: Arbeitsmarktreformpaket 2. Die Jahresbeitragsgrundlage für die Be­messung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe wurde erhöht. Das ist eine Er­höhung von 3 Prozent des Arbeitslosengeldes gewesen und ist schon voriges Jahr pas­siert. – Also auch hier einige Fakten und Zahlen.

Der internationale Vergleich – weil das im Antrag auch angeführt wird – ist da ein biss­chen schwierig. Teilweise wird Brutto mit Netto verglichen, teilweise sind Zuschläge da­bei und Zuschläge nicht dabei, Abzüge und Ähnliches mehr. Nur zwei Länder in der Europäischen Union haben, wie du ja weißt, eine Nettoersatzrate (Präsident Neuge­bauer gibt das Glockenzeichen), alle anderen haben eine andere Situation.

Das heißt, wir werden dem Fristsetzungsantrag wegen dieser Argumente nicht zustim­men. Aber ich freue mich schon auf die Diskussion zu diesem Thema im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06

 


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