Nun ein paar Fakten und ein paar Zahlen zur Nettoersatzrate: Was ist geschehen? – Zum Beispiel ist der Qualifikationsbonus erhöht worden. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ja, es ist nie genug; ich weiß schon, es ist den Grünen nie genug! (Abg. Öllinger: Nein! Er wird willkürlich verteilt!) Aber 100 € bei kurzer Qualifikation, 200 € bei längerer, das heißt umgerechnet auf die Nettoersatzrate jener, die das, nämlich Qualifikation, in Anspruch nehmen – umgerechnet auf die Nettoersatzrate, und darum geht es eigentlich in dem Antrag –: Diejenigen, die einen Kurs von drei bis sechs Monaten haben, haben eine durchschnittliche Nettoersatzrate von 70 Prozent, und diejenigen, die länger als sechs Monate einen Kurs machen, haben eine durchschnittliche Nettoersatzrate von 77 Prozent.
Jetzt kann man sagen: Na gut, das sind ein paar. Aber es sind bis März 2010 insgesamt 31 000 Personen gewesen, die davon profitieren. Sagen Sie also nicht, es sei nichts geschehen! Wir tun schon einiges, weil wir eigentlich das Gleiche wollen. Ich glaube jedenfalls, dass die Intentionen der grünen Fraktion und der sozialdemokratischen Fraktion, jedenfalls dem Grunde nach, das Gleiche anstreben, nämlich dafür zu sorgen, dass für die Menschen das, was sie bekommen – durch eigene Erwerbsarbeit oder durch eine Unterstützung des Staates –, zum Leben ausreicht.
Arbeitslosigkeit wollen wir, wenn wir sie nicht verhindern können, jedenfalls mit existenzsichernder Unterstützung begleiten. Da gibt es die Ergänzungsbeträge, da gibt es die Familienzuschläge. Die durchschnittliche Nettoersatzrate beträgt derzeit 61 Prozent. Wenn man also schaut, was die Leute wirklich bekommen, dann sieht man, sie liegt bei 61 Prozent. Also ist es doch etwas mehr als das, was im Gesetz als Grund-Nettoersatzrate fixiert ist.
Drei Viertel aller Arbeitslosengeldbezieher haben eine Nettoersatzrate von über 60 Prozent. Also die große Mehrheit jener, die betroffen sind, hat über 60 Prozent. Ich glaube, das sollte man bei dieser Diskussion auch ein bisschen erwähnen, weil es doch Zahlen und Fakten sind, die ... (Abg. Öllinger: Auch nicht aufregend, oder?) Aufregend, aufregend – natürlich, mehr wäre immer gut! Aber es geht auch darum, dass man einfach die Fakten und Zahlen kennt.
Wenn wir jetzt an der bedarfsorientierten Mindestsicherung gearbeitet haben und wenn beispielsweise – Kollege Öllinger, ich darf dich noch einmal ansprechen – der Ergänzungsbeitrag künftig auch für die Notstandshilfe gelten wird, so werden dann 75 Prozent der Notstandshilfebezieher – wenn wir die bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, 75 Prozent der Notstandshilfebezieher – 100 € mehr im Monat bekommen. Das ist also auch nicht etwas, von dem man sagen kann, dass es nichts ist. Ich denke, auch das ist sozialdemokratische Handschrift in der Sozialpolitik, und das dient der Armutsbekämpfung.
Zur Erinnerung: Arbeitsmarktreformpaket 2. Die Jahresbeitragsgrundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe wurde erhöht. Das ist eine Erhöhung von 3 Prozent des Arbeitslosengeldes gewesen und ist schon voriges Jahr passiert. – Also auch hier einige Fakten und Zahlen.
Der internationale Vergleich – weil das im Antrag auch angeführt wird – ist da ein bisschen schwierig. Teilweise wird Brutto mit Netto verglichen, teilweise sind Zuschläge dabei und Zuschläge nicht dabei, Abzüge und Ähnliches mehr. Nur zwei Länder in der Europäischen Union haben, wie du ja weißt, eine Nettoersatzrate (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), alle anderen haben eine andere Situation.
Das heißt, wir werden dem Fristsetzungsantrag wegen dieser Argumente nicht zustimmen. Aber ich freue mich schon auf die Diskussion zu diesem Thema im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.06
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