Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 31

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Aber die größeren Betriebe müssen eine Buchführung machen. Das heißt, gerade für die kleinen Betriebe ist dieses System wichtig.

Mir und auch dem Finanzminister, der ja für das Bewertungsgesetz zuständig ist, geht es darum, dass wir dieses System bewahren, weil es einerseits den kleinen Bauern Kosten erspart und andererseits auch der Finanzverwaltung Kontrollkosten erspart, weil es vereinfacht ist. Dieses System wollen wir weiter bewahren, weil wir den Bauern Sicherheit geben wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Gaßner, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Bundesminister, auf der anderen Seite würde aber eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, eine einfache Buchhaltung durchaus einiges an Kennzahlen für Ihr „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ liefern. Sie sprechen ja da von Unternehmen, und dort sind Kennzahlen wichtig, dort sind Ent­schei­dungsgrundlagen wichtig. Daher frage ich mich schon, ob nicht eine Buchführung dazu führen würde, steuerlich besser dazustehen.

Herr Bundesminister, meine Frage: Wie stehen Sie dazu, dass man auch für die Landwirte – so wie für jeden anderen Unternehmer – eine solche Buchhaltung ein­führt? Die Beratungsreserven und die Beratungsmöglichkeiten durch die Landwirt­schaftskammern sind ja schier unbegrenzt.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zum Ersten: Es kann heute jeder bäuerliche Betrieb – auch jeder kleine Betrieb – freiwillig Buchführung machen. Das ist eine betriebsindividuelle Entscheidung.

Zum Zweiten: Teil der Konzeption meiner Strategie „Unternehmen Landwirt­schaft 2020“ ist, dass die Bauern ihre Kosten kennen und daher eine Strategie für ihren Betrieb entwickeln. Aber es ist ein Unterschied, ob man eine Buchhaltung hat oder ob man dann auch im Sinne dieser Buchhaltung steuerpflichtig ist. Da geht es schon um eine andere Qualität.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf, der von der AK erhoben wurde, dass die Bauern Steuerflucht betreiben würden, als extrem unfair und ungerecht empfunden, weil das nicht stimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade die Pauschalierung stellt bei den kleinen bäuerlichen Betrieben die Basis dar. Wie Sie wissen, haben die Bauern im Vorjahr ein Einkommensminus von 20 Prozent gehabt. Angesichts dessen hier jetzt zu sagen, bei den Bauern gäbe es eine Steuerflucht (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner– Sie haben es nicht gesagt, aber andere –, ist nicht fair. Das ist nicht richtig, und ich hoffe, dass wir auf eine sachliche Ebene zurückkommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Eßl, bitte.

 


Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister, wir haben in Österreich eine vielfältige Landwirtschaft, und das System der Direktzahlungen und der Leistungsentgelte an die österreichischen Bäuerinnen und Bauern kommt eigentlich allen entgegen.

Wir haben in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Daher die Frage: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um insbe­sondere diesen kleinen Betrieben entgegenzukommen?

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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