Zu Wort ist ebenfalls niemand gemeldet.
Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 679 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Bundespolizeidirektion Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz nicht zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 22 St 116/09z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler (680 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Stadler.
Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 10 Minuten. Die Gesamtrestredezeit Ihrer Fraktion beträgt 13 Minuten. – Bitte.
20.26.23
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich rede jetzt nicht wegen Strache, sondern ich habe einige Gründe, mich heute zu Wort zu melden.
Erstens möchte ich mich bei jenem anonymen Anzeiger oder jenen anonymen Anzeigern bedanken, die diese Anzeige eingebracht haben, weil das die Möglichkeit schafft, endlich Klarheit in diese vor Unwahrheiten strotzende Geschichte zu bringen.
Zweitens befürchte ich, dass es nicht zur Hauptverhandlung kommen wird, weil man sich dann auf einmal doch nicht mehr als Opfer sieht. Daher ist mir das wichtig, was ich jetzt hier zu sagen habe. (Abg. Kopf: Das geht uns hier nichts an!) Doch! Die Geschichte ist hochpolitisch! Heute könnte man auch noch über den Anteil der ÖVP daran diskutieren! Außerdem ist mir wichtig, dass der Sachverhalt einmal ins Protokoll kommt.
Drittens werden leider wahrscheinlich nicht Sie alle die Möglichkeit haben, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Man soll sich aber ein Bild davon machen können. Ich werde mich bei der Hauptverhandlung selbst verteidigen und werde daher die einmalige Gelegenheit haben, den Zeugen Heinz-Christian Strache im Zeugenstand unter Wahrheitszwang befragen zu können. Und wenn er nicht kommt, wird ihm die Vorführung angedroht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Er wird schon kommen!) Ja! Ich hoffe, dass er kommt! Ich freue mich schon darauf!
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