Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 94

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erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Dr. Stummvoll, Kollegin­nen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3, über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakmonopolgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 742 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.16.449. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bun­desministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromauf­schlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E, XXIV. GP (III-127/716 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.17.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mei­ne Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Wir haben es mit einem Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde zu tun, die sich auf Warnung, Hinweis der E-Control die Ausweisung von Ökostrom­aufschlägen angeschaut hat und im Endeffekt gemeint hat, betragsmäßig wäre in die­sem Fall Sorge nicht so sehr berechtigt. – Gut, da kann man teilweise dieser Ansicht sein oder auch nicht, aber das Ganze ist systematisch und symptomatisch für einige Verhältnisse und vor allem für die wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich der Stromer­zeugung und des -handels.

Wir haben als Erstes einmal die E-Control. Man kann mit Fug und Recht behaupten, die E-Control ist eine zahnlose Kontrollagentur. Sie erstellt regelmäßig Berichte, und genauso regelmäßig werden diese Berichte ignoriert. Das heißt, die kann kontrollieren, die kann aufzeigen, was sie will, es passiert nichts Wesentliches. Wenn man das Gan­ze vonseiten der Kunden betrachtet, dann könnte man – weil unsere Kunden ja keine Juristen und schon gar keine Kartelljuristen sind – der Ansicht sein, es handelt sich um ein Oligopol.

 


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