Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 264

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Begriffen, Marken und Kennzeichnungen vorhanden. Das Ergebnis dieser Konsumen­tentäuschung ist, insbesondere bei Frauen, dass es oft zu Hautreaktionen kommt. Es gibt insgesamt über 4 000 bekannte Stoffe, die Hautreaktionen hervorrufen. Das sind auch oft allgemein als gesund bekannte Stoffe.

Daher ist ein Kodexkapitel „Biokosmetik“ mit einheitlichen Grundsätzen und Regeln sehr zu begrüßen. Wir begrüßen natürlich auch die Vorstöße auf EU-Ebene, Herr Minister, dass rechtliche Kriterien für Naturkosmetik und Biokosmetik eingefordert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.18.17

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bitte begleiten Sie mich von der Kosmetikabteilung im Supermarkt in den Bereich der Lebensmittel! Wenn Sie in Österreich Fleisch kaufen, auf dem das AMA-Biogütesiegel prangt (Abg. Weinzinger: Da geht man zum Metzger und nicht in den Supermarkt!) – auch gut, da gibt es auch das AMA-Biogütesiegel –, dann können Sie zu 100 Prozent sicher sein: Dieses Fleisch stammt aus biologischer Produktion, die Qualität ist vielfach kontrolliert!

Bei den Lebensmitteln auf EU-Ebene gibt es Verbesserungen – Kollege Maier und Kollege Pirklhuber haben schon einiges von den heutigen Beschlüssen ange­sprochen –, und es gibt ab 1. Juli ein neues Bio-Logo; hier (die Rednerin zeigt dieses) für diejenigen, die es noch nicht kennen. Ab 1. Juli 2010 müssen alle verpackten Biolebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, mit diesem neuen euro­päischen Bio-Logo gekennzeichnet werden. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum Juli 2012.

Unser Ansatz: Was für Lebensmittel gut ist, das sollte auch bei Kosmetika möglich sein. Das heißt, wir brauchen ein verlässliches Gütezeichen für Natur- und Bio­kosmetik. Deshalb, Herr Minister Stöger, ersuchen wir Sie, auf EU-Ebene klare Standards und Regeln für Kosmetika zu fordern, denn wir Konsumenten – das sind wir alle – wollen nicht beschummelt werden, sondern wir möchten ehrliche Informa­tionen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


22.20.14

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Dieser mehr als notwendige Antrag betreffend sogenannte Naturkosmetik-Produkte zeigt wieder einmal deutlich auf, mit welch fiesen Methoden die Konsumentinnen und Konsumenten von den Herstellern hinters Licht geführt werden, denn viele Firmen, das haben wir schon gehört, bewerben ihre Produkte als „Bio-Produkte“ mit „natürlichen Inhaltsstoffen“ – wohl wissend, dass sich in diesen Produkten überhaupt keine Naturstoffe befinden, weil sie teilweise oder sogar zur Gänze aus künstlichen oder chemischen Substanzen bestehen.

Das ist für mich – um es auf Steirisch zu sagen – eine wirkliche Schweinerei, wie die Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in die Irre geführt, belogen und betrogen werden. (Abg. Mag. Gaßner: Das sagen wir auch in Oberösterreich: Schweinerei!)

 


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