gen, und das hat natürlich umfangreiche Beeinträchtigungen der Gesundheit nicht nur in der Mundhöhle zur Folge – das heißt, Schwierigkeiten beim Essen, bei der Verdauung und dergleichen mehr, ganz zu schweigen von den sozialen Problemen, die die Kinder haben.
Das wäre mit einer einfachen Untersuchung im dritten, vierten Lebensjahr möglicherweise ganz deutlich einzudämmen. Deswegen ersuchen wir die Regierungsparteien, hier diesem Antrag zuzustimmen, eine verpflichtende Untersuchung im dritten, vierten Lebensjahr in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen.
Es wird schon lange Jahre viel darüber diskutiert, und ich kann eigentlich nicht verstehen, warum bis heute diese sinnvolle Maßnahme von Ihnen nicht umgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
17.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lehnen die drei in Verhandlung stehenden Anträge ab, und ich möchte auch kurz begründen, warum.
Den ersten Antrag, jenen des BZÖ, in dem es um eine Ausweitung des bestehenden Mutter-Kind-Passes bis zum 18. Lebensjahr geht und – daran geknüpft – auch die Auszahlung der Familienbeihilfe und deren Koppelung an den jährlichen Arztbesuch, lehnen wir deshalb ab, weil wir nicht für einen Zwangsbesuch der Jugendlichen beim Arzt sind und auch nicht dafür, dass die Ärzte dann sozusagen als Kontrolleure für die Auszahlung der Familienbeihilfe fungieren sollen. – Was für uns aber vorstellbar ist, ist natürlich, eine bessere Vernetzung und eine bessere Koordinierung dieser schulärztlichen Untersuchungen zu prüfen.
Bezüglich des zweiten Antrages, jenem der FPÖ, den mein Kollege vor mir referiert hat und der eine verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Mutter-Kind-Pass betrifft, kann ich nur sagen, dass das bereits ein Bestandteil des Mutter-Kind-Passes ist. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nein!) Es gibt auch eine Broschüre im Mutter-Kind-Pass, in der auf die Wichtigkeit und die Bedeutung der Zahnpflege hingewiesen wird (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein), und zwischen dem siebenten und neunten Lebensmonat wird bei allen eine Untersuchung durchgeführt. Wenn der Verdacht besteht, dass da eine zahnärztliche Betreuung notwendig ist, oder im Gebiss etwas festgestellt wird, wird das einem Zahnarzt zugewiesen.
Der dritte Antrag, jener des Kollegen Grünewald, betrifft die Errichtung von Kompetenzzentren mit assoziierten Versorgungsnetzwerken für seltene und chronische Krankheiten in der Pädiatrie. Dem können wir leider nicht zustimmen, es ist aber ein sehr, sehr wichtiger und richtiger Antrag. Auch die Regierungsparteien haben einen Antrag eingebracht, der ja von allen Parteien unterstützt und mitgetragen wurde, in dem der Herr Gesundheitsminister beauftragt wird – und er wird das rasch umsetzen –, einen Nationalen Aktionsplan für seltene Krankheiten erarbeiten zu lassen und auch alle Möglichkeiten zu prüfen, dass die Etablierung einer zentralen Koordinationsstelle sowie eines klinischen Netzwerkes für seltene Krankheiten erfolgt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
17.13
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, Kinder haben das Recht auf bestmögliche
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