nung gibt, wenn es familiäre Bindungen gibt, wenn es einen Arbeitsplatz gibt. Es wird ja auch eine Risikoabwägung getroffen, und ich sehe nicht ein, warum man, wenn diese Voraussetzungen vorhanden sind und eine Risikoabwägung getroffen wurde, dann aus generalpräventiven Überlegungen die betreffende Person nicht in die elektronische Aufsicht „entlässt“ – zwischen Anführungszeichen; es ist ja keine Entlassung –, mit der Folge, dass die Person ihren Arbeitsplatz verliert, möglicherweise die Wohnung verliert. Da frage ich mich schon: Was bringt das? Führt das nicht eher dazu, dass durch den Nichteinsatz der elektronischen Aufsicht die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöht wird?
Alles in allem muss man festhalten: Alles, was Haft vermeidet, was Haft sinnvoll vermeidet, erhöht die Resozialisierungschancen. Daher ist das heute ein wichtiger Schritt.
Frau Justizministerin, wir haben das auch schon diskutiert, wir wären nicht die Opposition, wenn wir selbst jenseits dieser systematischen Frage nicht die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit sehen würden. Ich glaube, dass man bei der sozialarbeiterischen Begleitung noch etwas machen muss, damit wir nicht Gefahr laufen, dass es eine soziale Selektion gibt, dass das sozusagen die Strafform jener ist, die sehr gut integriert sind und das über einen Rechtsanwalt durchsetzen können. Daher wäre es, glaube ich, sinnvoll, dass durch sozialarbeiterische Begleitmaßnahmen möglicherweise in dem einen oder anderen Fall, wo die Wohnungssituation oder die Arbeitsplatzsituation nicht gegeben ist, die elektronische Aufsicht zur Anwendung kommen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Punkt, der, finde ich, kleinlich gelöst wird, ist die Frage der Bewegung im Freien. Diese ist nicht vorgesehen. Jetzt muss man wissen, dass auch im Strafvollzug Bewegung im Freien vorgesehen ist, weil das natürlich sinnvoll ist. Das Argument „Er bewegt sich ohnehin im Freien, wenn er zum Arbeitsplatz fährt“ finde ich kleinlich, zumal das ganz unterschiedliche Distanzen sein können. Bewegung im Freien ist sinnvoll, sie ist gesund (Abg. Dr. Pirklhuber: ... „nicht artgerechte“ Menschenhaltung!), und sie sollte auch möglich sein. Ich glaube, da sollte man in diesem Sinn auch vernünftig sein und das mittelfristig novellieren, weil es meiner Ansicht nach ein bisschen ängstlich ist.
Ein letzter Punkt – auch den haben wir schon diskutiert – ist das Anknüpfen an die Normalarbeitszeit. Jetzt weiß ich schon, im Gesetz steht „tunlich“ drin. Ich glaube, dass die Anwender so pragmatisch sein und „tunlich“ Normalarbeitszeit auch für Teilzeitarbeitsverhältnisse anwenden werden, denn die Praxis – es ist bedauerlich, aber es ist so – ist längst schon so, dass die Normalarbeitszeit nicht unbedingt der Regelfall ist und auch ein Teilzeitarbeitsverhältnis dazu führen kann, dass jemand einen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann und daher auch in die elektronische Aufsicht übernommen werden kann.
In diesem Sinne: ein gutes Gesetz! Es gibt die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit, aber wir Parlamentarier müssen ja glücklich sein, wenn wir noch etwas verbessern können. In diesem Sinn stimmen wir zu, und ich bin davon überzeugt, eines Tages werden auch diese Punkte ausgeräumt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Steinhauser, ich schließe nicht aus, dass wir in zwei Jahren, wenn wir den Evaluierungsbericht aufgrund dieses Fünf-Parteien-Antrages bekommen – wir bekommen ja in spätestens zwei Jahren einen Evaluierungsbericht –, das eine oder andere nachbes-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite