setz, das Wechselgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, die Genossenschaftskonkursverordnung, das EWIV-Ausführungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz – IRÄ-BG) (840 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
18.56
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Ich kann es kurz machen: Ich habe Ihnen im Ausschuss angekündigt, dass wir die Frage einer Zustimmung noch untersuchen werden, weil wir überprüfen wollten, welche Auswirkung unsere seinerzeitigen Ablehnung im § 25a Insolvenzordnung hat, die sich auf die Besserstellung beziehungsweise auf die Privilegierung der Banken bezogen hat.
Diese Kritik bleibt aufrecht, aber sie hat mit der gegenwärtigen Gesetzesmaterie nichts zu tun. Sie hat also keine Auswirkungen. Daher werden wir aus diesem Grund zustimmen.
Wir haben auch einen zweiten Vorbehalt gehabt, den wir untersucht haben. Das war die Frage der Anpassung in der Rechtsanwaltstarifordnung. Das ist gleichfalls akzeptabel. Auch die Gebührenanpassungen für die Wirtschaftstreuhänder sind so moderat, dass wir damit leben können, selbst wenn wir keine Freude damit haben. Wir können daher auch aus diesem Grunde dem Gesetz jetzt zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es geht vor allem – und daher kann auch ich mich kurz fassen – darum, dass wir in verschiedensten Gesetzesmaterien Anpassungen vorzunehmen haben, aufgrund der schon in einer der letzten Parlamentssitzungen vor einigen Wochen beschlossenen tief greifenden Reform und Änderung des Insolvenzrechts.
Ich darf bei dieser Gelegenheit noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses 840 der Beilagen zur Regierungsvorlage 771 der Beilagen gemäß § 53 Abs. 4 GOG einbringen und in den Eckpunkten erläutern.
Es geht dabei eigentlich hauptsächlich um redaktionelle Änderungen und auf der anderen Seite um Anpassungen von Bezeichnungen der Bundesgesetzblätter aufgrund der in der Zwischenzeit auch im Bundesgesetzblatt kundgemachten Insolvenzrechtsreform, auf die sich dieses Insolvenzrechtsänderungsgesetz bezieht, und um einige Klarstellungen.
Ich bitte um Zustimmung auch zu diesem Abänderungsantrag. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.58
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, der auch verteilt worden ist, steht mit in Verhandlung.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite