Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 210

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wäre wohl das Mindeste, wie ich meine, für 750 000 geschädigte Menschen in diesem Land!

Und wenn ich daran denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass heute durch die Medien gegeistert ist, dass Herr Profumo die Bank in Österreich verlassen muss und dafür mit 40 Millionen € abgefertigt wird, dann kommt mir wirklich das Grausen, wenn man noch dazu bedenkt, dass die eigenen Menschen in diesem Lande – 750 000 an der Zahl – von dieser Bundesregierung im Stich gelassen werden. Dafür sollten Sie sich schämen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


18.39.02

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsdent! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht des Petitionsausschusses umfasst diesmal insgesamt sieben Petitionen und Bürgerinitiativen, und die Themen reichen vom Tierschutz über verkehrspolitische Fragen bis hin zum Glücksspiel und einer schon erwähnten, vom Schutzverband der Pensionskassen und von vier Parteien unterstützten Petition mit der Forderung nach einem transparenteren, nachvoll­ziehbaren und sicheren Pensionskassensystem. Dass bereits der dritte Sammelbericht innerhalb eines Jahres vorliegt, ist unter anderem durch die konstruktive Zusam­menarbeit im Ausschuss möglich und auch dadurch, dass meiner Meinung nach daran gearbeitet wird, diesen wichtigen Ausschuss zu einem Instrument der direkten Demokratie auszubauen.

Anregungen für eine mögliche Veränderung in der Positionierung des Ausschusses konnten bei einem Besuch im Deutschen Bundestag gewonnen werden. Wir, die Petitionssprecher und -sprecherinnen, haben im Juni bei einem Informationsbesuch in Berlin die Gelegenheit gehabt, Erfahrungswerte mit den deutschen Kollegen zu diskutieren. In Deutschland wurde im Jahre 2008 das Internetportal „E-Petitionen“ für die Öffentlichkeit eingerichtet, wodurch es den BürgerInnen erleichtert wird, Petitionen einzureichen, sie durch Mitzeichnung im Internet zu unterstützen und in Foren mit zu diskutieren.

Ich denke, dass damit eine neue Basis dafür geschaffen wurde, eine schnelle und transparente Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament herzustellen. Die beein­druckende Nutzung des Petitionsrechts in Form einer sehr hohen Zahl von E-Petitionen, Mitzeichnungen und Beiträgen in Diskussionen deutet darauf hin, wie wichtig und notwendig diese Form der Bürgerbeteiligung ist. Auch die Möglichkeit, dass Petitionen bei entsprechend hohem Zuspruch öffentlich behandelt werden, halte ich für eine diskussionswürdige Einrichtung.

An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an die Parlamentsdirektion für diesen interessanten Austausch mit den KollegInnen in Deutschland! Dadurch ergaben sich Anregungen, die nun in unserem Arbeitsbereich auch Beachtung finden können, vor allem dahin gehend, das Petitionsrecht als verstärkten Austausch zwischen BürgerInnen und Abgeordneten auszubauen, denn mit den eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen bringen die Menschen ja ihre tatsächliche Anliegen und Sorgen zum Ausdruck. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite