Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 252

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Wir haben keine Statistik, wie Gertrude Brinek schon gesagt hat, und können nicht sagen, ob es wirklich exakt 50 Prozent sind, weil es auch nicht möglich ist, eine solche Statistik zu führen. Ich kann Ihnen nach drei Jahren nur sagen: Es ist zweifelsfrei zu wenig, was von den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft im Parlament aufge­nommen wird, denn jede legistische Anregung, die wir Ihnen ans Parlament weiterleiten, ist wohlüberlegt und ein kollegialer Beschluss der drei Volksanwälte, und es wäre aus unserer Sicht notwendig, das auch tatsächlich einfließen zu lassen. – Viele SorgenbrecherInnen könnte es also hier geben.

Ich möchte drei Anmerkungen machen zu den von Ihnen, von den Damen und Herren Rednern und Rederinnen – in meinem Fall eigentlich nur Herren –, angesprochenen Dingen.

Zunächst zum Herrn Kollegen Großruck: Ja, es ist natürlich – das haben wir im Ausschuss schon diskutiert – wesentlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft, sich zu Fragen der Verwaltungsreform Gedanken zu machen, weil wir Verwaltung täglich in der Arbeit wahrnehmen. Was die Menschen wollen – egal, auf welcher Ebene –, sind effiziente, schnelle, natürlich sachlich nachvollziehbare – manchmal heißt es auch: gerechte – Verwaltungsentscheidungen.

Aus meiner Sicht stellt sich jede Diskussion darüber, wo es Änderungen geben könnte, als eine völlig tabulose dar, die zu führen wäre. Also nichts ist in meinen Augen verboten, diskutiert zu werden: bis hin zu den angesprochenen Fragen, Bezirkshaupt­mannschaften aufzulösen, zusammenzulegen, auch Gemeinden in ihrer Effizienz der Tätigkeit zu hinterfragen. Das ist eine tabulose Diskussion, die Sinn macht. Das kann ich Ihnen aus all dem, was ich in der täglichen Arbeit erlebe und wahrnehme, weiterleiten. Da sind wir für alles verantwortlich.

Aber ich sage Ihnen, in Summe arbeitet die österreichische Verwaltung sehr gut, denn wenn wir uns vorstellen, dass es Millionen von Verwaltungshandlungen im Laufe des Jahres in ganz Österreich auf allen Ebenen – Gemeinde, Länder, Bund – gibt, ist das, was an die Volksanwaltschaft herangetragen wird, wirklich relativ wenig. Aber wenn wir uns dann mit einer Beschwerde beschäftigen, ist es notwendig, uns damit zu beschäftigen, und es soll auch entsprechenden Widerhall und entsprechende Berück­sichtigung an den jeweiligen Stellen finden: nicht nur im Nationalrat, sondern auch in den Landtagen der sieben Bundesländer, denen wir Berichte legen.

Dazu möchte ich drei Beispiele nennen, die Sie genannt haben, für den Erfolg oder Misserfolg von legistischen Anregungen. Das sind die Wechselkennzeichen. Das habe ich schon als Abgeordnete jahrelang von den damaligen Volksanwälten gehört. Es ist ungehört geblieben bis jetzt. Das stört enorm viele Leute. Das ist sicher keine Kostenfrage, es ist auch sicher keine Kontrollfrage, sondern eine reine, wie ich meine, politische Willensfrage.

Ein Beispiel für erfolgreiche Tätigkeit der Volksanwaltschaft sind jene Probleme, die wir bei der sehr positiven Einführung des Klima- und Energiefonds in Bezug auf die Photovoltaik-Förderung wahrgenommen haben, und jene Anregungen, die sich, im Diskussionsprozess mit der Geschäftsführung, als von unserer Seite nicht nur richtig herausgestellt haben, sondern sogar als so richtig, dass sie auch umgesetzt wurden.

Heuer läuft die ganze Aktion aus der heutigen Sicht viel besser, wiewohl nicht gänzlich problemlos, weil viele Leute dort einen Antrag stellen werden, die keine Förderung bekommen – nicht nur aus technischen Gründen, sondern weil einfach zu wenig Geld in diesem Fonds ist für das, was von der Bevölkerung gefordert wird. Wir freuen uns jedenfalls, dass unsere Vorschläge aufgenommen wurden.

 


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