Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 292

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Meine Fraktion sieht eher eine Notwendigkeit, das Staatsbürgerschaftsgesetz im Bereich der Widerrufsmöglichkeiten zu ändern. Die müssen ausgeweitet werden. (Beifall beim BZÖ.)

Also wenn jemand die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt und es stellt sich dann heraus, der will in Wirklichkeit gar nicht mit diesem Land verbunden sein, dann soll unabhängig davon, wie er sie erlangt hat, und unabhängig davon, wie alt er ist, etwa beim Tatbestand der Integrationsverweigerung, während eines Beobachtungs­zeitraumes auch die Möglichkeit der Aberkennung gegeben sein, der sogenannten Ausbürgerung.

Oder wenn sich herausstellt, dass diese Staatsbürgerschaft erschlichen wurde, oder wenn sich herausstellt, dass dieser neue Bürger während einer Beobachtungsphase straffällig geworden ist. Ich denke da nicht an das übliche Parkvergehen, sondern wenn er in wirklich qualifizierter Form straffällig geworden ist. Da sehen wir Handlungs­bedarf.

Aber, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, ich muss Ihnen schon einen Fall vorhalten, wenn Sie schon immer die Humanität bemühen, einen Fall, der auch im ORF dargestellt wurde. Es ist ja nicht so, dass Sie nicht davon wissen. Ich will Ihnen diesen Fall vorhalten, weil er zeigt, dass das, was Sie hier sagen, mit dem, was Ihre Genossen in Wien tun, überhaupt nichts zu tun hat. Das ist der mehrfach im ORF dargestellte Fall Szklarski. Er ist dem Kollegen Jarolim bekannt, er ist vom ORF auch an dich herangetragen worden; wir haben auch miteinander telefoniert in der Sache. Der Fall ist auch den anderen Fraktionen des Hauses bekannt.

Dieser Fall schaut folgendermaßen aus: Eine polnische Zwangsarbeiterin wird von einem Österreicher, von einem Weinviertler, in den letzten Kriegsmonaten ge­schwän­gert, bringt ein Kind auf die Welt. Dieses Kind ist staatenlos, weil die Mutter nach Polen zurückgeht und das Kind zurücklässt.

Die gegenwärtige Regelung würde es bereits gestatten, zu sagen: Jawohl, dieses Kind ist aufgefunden worden auf Bundesgebiet, daher steht die rechtliche Vermutung für die Staatsbürgerschaft. Das könnte man in einer generösen Form jedenfalls so sehen, denn das Kind musste von der Großmutter schlicht und einfach übernommen werden. Es ist unter fragwürdigen Umständen aufgewachsen, ist natürlich auf die schiefe Bahn gelangt, weil es einfach überall überflüssig war; ein lediges Kind von einer polnischen Zwangsarbeiterin, das man einfach zurückgelassen hat. Eine von A bis Z gescheiterte Existenz, ein wirklich armer Mensch, dem das ganze Leben irgendwie verpfuscht wurde. Er ist mehrfach straffällig geworden und versucht jetzt, eine Pension oder zumindest eine sozialrechtliche Absicherung zu bekommen. Er hat sein ganzes Leben, nicht einfach nur sechs Jahre, sondern sein ganzes Leben nur in Österreich verbracht – entweder in Freiheit oder in Haftanstalten –, ist nachweislich hier gewesen, zum Teil so hier gewesen, dass man seine Anwesenheit auch amtlich feststellen kann. Aber glauben Sie, dass die Stadt Wien auch nur eine Sekunde lang bereit gewesen wäre, diesem Mann eine Staatsbürgerschaft zuzuerkennen? – Nein. Man spekuliert damit, dass er vielleicht sowieso bald stirbt, weil er mittlerweile schwer krank ist. Das, meine Damen und Herren, ist die Praxis! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Szklarski ist von keiner Fraktion betreut worden; Kollege Steinhauser von den Grünen hat sich, glaube ich, einmal um ihn gekümmert. Er ist zum Teil auch von Anwälten schlecht beraten worden. Viel hat er nicht getan, aber er hat sich zumindest dem ORF gegenüber unterstützend gezeigt; sagen wir es einmal so. Ich habe jedenfalls für ihn Anträge geschrieben, ich habe dafür gesorgt, dass entsprechende Anträge eingebracht werden, aber die Stadt Wien entscheidet einfach nicht darüber –


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