Wenn ich jetzt mit Leuten aus dem Justizbereich spreche, schlagen die die Hände zusammen und sagen: So, wie es sich im Moment gestaltet, bedeutet das eher mehr Arbeit als weniger. Und das kann es auch nicht sein. Daher glaube ich, der Entschließungsantrag ist richtig, da muss etwas passieren. Aber noch wichtiger ist, dass jetzt schnell Abhilfe geschaffen und damit aufgehört wird, dass den Rechtschutzsuchenden der Mittelschicht da die Kassen geplündert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Hohes Haus! Ich schließe nahtlos dort an, wo mein Vorredner aufgehört hat. Meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, das ist wirklich mein Appell: Seien wir doch froh, dass wir nicht in einem Land leben, wo jeder ein Verfahrenshilfe-Empfänger geworden ist! So arm sind die Leute vorderhand Gott sei Dank noch nicht, dass jeder Verfahrenshilfe bekommt. Das heißt, jene, die keine Verfahrenshilfe bekommen, müssen die vollen Kopierkosten tragen.
Frau Bundesministerin, ich wollte mit Ihnen die Ausschussdebatte nicht verlängern, wo Sie gesagt haben, letztlich gebe es ja auch die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. – Ja natürlich, aber da zahlt es ja dann wieder der Steuerzahler! Wenn ich sage, die Verfahrenshilfe zahlt die Kopierkosten, heißt das: Ich hebe sie zuerst ein, damit ich sie dem Betreffenden nachher über die Verfahrenshilfe wieder geben muss. Besonders gescheit! Dann verzichte ich lieber gleich darauf.
Nein – gescheiter wäre es, vernünftige Beträge zu finden. Ich will nur ein paar Vergleichsziffern nennen.
An der Uni Wien kostet Kopieren, je nachdem, wo man kopiert, zwischen 5 und 10 Cent, in der Nationalbibliothek 10 Cent, in einem Kopiergeschäft je nach Anzahl der Kopien zwischen 5 Cent und 30 Cent. Aber nirgends, meine Damen und Herren, kostet es 1 € pro Blatt, einseitig, pro Blatt!
Meine Damen und Herren, das ist einfach nicht einzusehen. Und da geht es jetzt nicht darum, dass hier die Ärmsten der Armen getroffen werden – noch einmal: die können vielleicht noch durch die Verfahrenshilfe „schlüpfen“ –, sondern es geht wirklich darum, dass der normale, gewöhnliche Rechtsuchende zur Kasse gebeten wird, meiner Ansicht nach geschröpft wird, und zwar nicht nur im Strafverfahren, wie es im Entschließungsantrag heißt, sondern, da hat Kollege Stefan recht, in allen Grundbuchsachen, in allen Firmenbuchsachen, in allen Zivilsachen, in allen Außerstreitsachen. Das heißt, auch in jenen Geschichten, wo es etwa um die Frage der Kopie von Gutachten in Pflegschafts- und Obsorgeangelegenheiten geht, wo nicht jeder Vater – Gott sei Dank! – oder nicht jede unterhaltspflichtige Mutter – Gott sei Dank! – von vornherein ein Verfahrenshilfeempfänger/eine Verfahrenshilfeempfängerin ist.
Meine Damen und Herren, daher sage ich: Der Staat muss einen ordentlichen Umgang mit seinem Bürger auch und gerade im Bereich der Justiz pflegen.
Der Antrag, der heute vorliegt, verdient Zustimmung, dem können wir ohne Weiteres zustimmen, nur: Er regelt etwas anderes. Er regelt einen elektronischen Akt, über den sich mit Sicherheit unsere Enkel einmal freuen werden. Ich habe nicht die Zuversicht, dass wir es erleben werden, dass der elektronische Akt so weit ausgebaut ist, dass man sich die Kopien sparen kann. Das glaube ich nicht.
Letztlich ist es nämlich auch so, dass bei Gericht für den Akt selber, der ja hin- und hertransportiert wird, selbstverständlich auch noch ein Akt ausgedruckt wird und selbst-
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