Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 234

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benachteiligter Betriebe, insbesondere im Berggebiet, wird hingewiesen und eine angemessene Förderung dieser Betriebe vorgeschlagen. Um die landwirtschaftliche Nutzung von Grenzertragsgebieten zu sichern und Umweltbelastungen zu begrenzen, ist auf eine Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 hinzuwirken, die insbesondere eine Förderung umweltgerechter Landwirtschaft ermöglicht.

Waldökosysteme sind gegenüber den Folgen des Klimawandels besonders verwund­bar. Verstärkt wird diese Bedrohung durch intensive Bewirtschaftung, teils hohe Wildschadensbelastung und Schädlingsdruck. Fehlende Verjüngung und anhaltend hoher Wildverbiss gefährden die Regenerationsfähigkeit und ökologische Stabilität der Schutzwälder. Die biologische Vielfalt des Waldes verändert sich bereits jetzt klimabedingt. Luftschadstoffe, verursacht durch den Verkehr, Hausbrand, die Industrie und Landwirtschaft schädigen den Wald. Der Zielwert für Ozon zum Schutz der Vegetation wird auf dem Großteil der Waldfläche überschritten. Die Schwermetalle Cadmium und Quecksilber zeigen einen deutlichen Anstieg in den atmosphärischen Schadstoffeinträgen. Das langfristige Überleben einzelner Waldarten wird durch die Zerschneidung von großen in isolierte kleine Waldflächen bedroht.

Ein wesentlicher waldschädigender Luftschadstoff ist das Stickstoffoxid. Der Immis­sions­grenzwert für die Vegetation wird im Nahbereich von Hauptverkehrswegen überschritten. Die NOx-Emissionshöchstmenge für 2010 gemäß der Emissionshöchst­mengen-RL wird bei weitem überschritten werden. Demnach müssten 34 000 Tonnen eingespart werden. Gemäß dem Umweltkontrollbericht ist das jüngst erlassene NOx-Aktionsprogramm völlig unzureichend: „Die Summe der Maßnahmenpotenziale der in diesem Programm angeführten Maßnahmen beträgt 10 600 Tonnen. Die Gesamt­wirkung ist aber geringer, da sich die Wirkungen einzelner Maßnahmen über­schneiden. Somit werden selbst bei Umsetzung aller Maßnahmen im Programm die Emissionshöchstmengen nicht erreicht werden. Daher ist es – wie im Ministerrats­beschluss der Bundesregierung festgehalten – notwendig, weitere Maßnahmen vor allem in den Bereichen Industrie und Verkehr zu identifizieren und umzusetzen, mit dem Ziel, die Höchstmengen möglichst bald einzuhalten.“

„Das Hauptproblem für die Grundwasserqualität sind Einträge von Nitrat und Pflanzen­schutzmitteln aus diffusen Quellen. Intensive landwirtschaftliche Bodennutzungen auf Standorten mit seichten Böden sind in den meisten Fällen ausschlaggebend für eine Gefährdung von Grundwasserkörpern.“ Gemäß dem Umweltkontrollbericht ist erforderlich, das Aktionsprogramm Nitrat und die Maßnahmen des ÖPUL begleitend zu kontrollieren und zu evaluieren, ob die Maßnahmen in den relevanten Regionen in ausreichendem Ausmaß angenommen werden und die erforderliche Wirkung erzielt werden kann. Nach Ansicht der Grünen müssten im Gewässerbewirtschaftsplan zur Nitratbelastung zusätzliche Maßnahmen vorgesehen werden. Im Bereich der Pflan­zenschutzmittel-Gesetzgebung ist eine effiziente Maßnahmenplanung für das Grund­wasser zu gewährleisten, ist eine abgestimmte Beurteilung von relevanten und nicht relevanten Metaboliten erforderlich.

Der Tourismus ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein bedeutsames zweites Stand­bein. Voraussetzung dafür ist eine intakte Natur, insbesondere auch natürliche Flusslandschaften. Gemäß der Wasserrahmen-RL sind naturbelassene Flüsse zu erhalten und soweit eine Beeinträchtigung vorliegt, ist bis 2015 der gute ökologische Zustand wiederherzustellen. Derzeit verfehlen zwei Drittel der bewerteten Gewässer­abschnitte das Ziel des guten ökologischen Zustands. Daher sind umfassende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fischpassierbarkeit, wie Fischaufstiegshilfen oder Umgehungsgerinne bei Kraftwerken, ausreichende Restwasserdotation und die Verbesserung von Gewässerstrukturen, etwa durch Renaturierungen sicherzustellen. Der Handlungsspielraum für neue Standorte für Wasserkraftwerke ist sehr einge-


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