Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 80

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Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

11.57.445. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1313/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erlassen sowie das Nationalfondsgesetz geändert wird (990 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


11.58.24

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Plenums! Das Bundesgesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, befasst sich mit der Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe und auch gleichzeitig mit der Änderung des Nationalfondsgesetzes.

65 Jahre nach dem Holocaust, neun Jahre nach der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens und nach fast zehn Jahren Diskussionen und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden könnten wir heute zu einem positiven


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