Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 93

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Jetzt ist es Sache des Parlaments, und zwar von uns Abgeordneten, sich so etwas nicht gefallen zu lassen. Ich hoffe, dass hier jetzt nicht der parteipolitische Reflex der Regierungsparteien kommt, die ihre Vertreter, die aus ihren Parteien kommen, be­schützen müssen. Im Sinne eines selbstbewussten Parlaments wäre es notwendig, dass wir hier zusammen erklären: Es kann nicht sein, dass die Regierung so einfach mit fadenscheinigen Argumenten – offenbar in dem Glauben, es gäbe keinerlei Kon­sequenz – darüber hinweg turnt und sagt, wir kümmern uns nicht um die Bestim­mungen der Verfassung, die ganz eindeutig sind, wir akzeptieren sie nicht.

Es wäre daher ganz wichtig, dass wir im Sinne eines selbstbewussten Parlaments zusammenstehen und diese Ministeranklage unterstützen. Ich fordere Sie alle auf, vor allem die Vertreter der Regierungsparteien, uns als Opposition hier nicht alleine stehen zu lassen, sondern uns im Sinne der Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit, die heute in der Früh so ausdrücklich beschworen wurde, zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Genau!)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


12.45.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Eigentlich muss ich meinem Vorredner sagen – wir haben das hier schon sehr oft diskutiert –: Der Gesetzgeber muss sich ja etwas dabei gedacht haben, als er diese Regel, die Sie zitiert haben, hier formuliert und beschlossen hat. Zugleich aber waren damit keine Sanktionen verbunden, zugleich gibt es die rechtliche Möglichkeit, dass das Parlament selbst initiativ wird, und es kann nach einem gewissen Zeitabstand auch die Regierung noch einmal mit einer Vorlage vorstellig werden, das Parlament kann das übernehmen und es hier beschließen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und es kann eine Ministeranklage machen! Das kann das Parlament auch!) Sollte man wieder nicht zu einer Lösung kommen, gibt es die Möglichkeit, ab Jänner nächsten Jahres mit einem Zwölftelbudget weiterzuarbeiten.

Das heißt, der Gesetzgeber hat das sehr klar geregelt, hat das vorausgesehen und hat das ermöglicht. Aber nicht aus diesem Grund, sondern aus jedem Grund, den die Opposition glaubt hier einbringen zu müssen, aufgrund von Rechtsinterpretationen, die der Opposition überlassen bleiben. (Abg. Mag. Stefan: Gesetzwidrig!) Das ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang. Ich spreche dem auch nicht die Legitimation ab. Sie haben selbstverständlich das politische Recht, hier eine Anklage zu beantragen.

Wenn Sie eine Mehrheit haben, dann haben Sie eine Mehrheit, und wenn Sie keine haben, haben Sie eben keine, so hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Daher verstehe ich nicht ganz – wie soll ich sagen – die Dramatik des Wordings, das Sie hier schon seit Monaten gebraucht haben. Sie selbst haben ja vor einem Jahr politisch argumen­tiert und gesagt: Das Budget soll nicht zu früh diskutiert und beschlossen werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Dr. Rosenkranz), denn die wirtschaft­liche Entwicklung ist schwer einschätzbar, wir wollen uns die Wirtschaftsprognostiker ansehen. – Wir haben sie uns angesehen. Die Prognostiker haben prognostiziert, dass es einen Wirtschaftsaufschwung geben wird, dass es mehr Beschäftigung geben wird, und das hat die Gestaltung des Budgets für das nächste Jahr natürlich beeinflusst.

Das heißt, wir haben hier eine Mischung aus einer aus unserer Sicht durchaus legit­imen Rechtsinterpretation und dem Wollen der Opposition, diese unsere Interpretation in eine Synthese zu bringen. Das haben wir getan. Auf diese Weise haben wir, meine ich, dem demokratischen Prozess im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und vom Ergebnisbudget her Rechnung getragen. Das weiß die Opposition.

 


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