Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 112

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gern bundeseinheitliche Regelungen – das heißt jetzt aber nicht, eine Zentralkasse in Wien für ganz Österreich, wie früher in Moskau. Natürlich könnten neun Länderfilialen mit gewissen Handlungsspielräumen bestehen bleiben. Das wäre meiner Meinung nach ein machbarer Fortschritt, denn wenn man jetzt sieht, wie unterschiedlich Psycho­therapie finanziert wird – dass manche Kassen überhaupt keine Verträge mit LogopädInnen, PhysiotherapeutInnen und anderen haben –, wie unterschiedlich die Durchdringung sozusagen mit bestimmten Sonderfächern auf dem Land und mit Kassenstellen ist, dann würde das dafür sprechen, hier bundeseinheitlich etwas stärker zusammenzuführen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.51.20

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute über das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mit zwei aus meiner Sicht ganz zentralen Verbesserungen und Veränderungen im Gesundheitssystem diskutieren können. Wir schaffen Gleichstellung von Menschen, die Grenzgänger waren, die in Österreich Pensionen beziehen und Pensionen vom Ausland beziehen. Sie bekommen gleiche Leistungen, und wir wollen auch sicherstellen, dass sie die gleichen Beiträge zu zahlen haben wie die in Österreich tätigen Versicherungen. Dieses Gesetz war notwendig, damit es auch in Gesamtösterreich eine Gleichstellung gibt, damit die Krankenkassen klare Rechtsgrundlagen haben, und damit dieses Ziel auch umgesetzt wird.

Ein zweites Thema – das sollte man nicht unterschätzen – ist der Zugang zu Unfallver­sicherungsleistungen für Menschen mit Behinderung, die in Arbeitstherapie, in Be­schäf­tigungstherapie tätig sind. Sie bekommen jetzt einen Unfallversicherungs­schutz, und damit verbessern wir ihre Situation – aber nicht nur dieser Beschäftigten, sondern wir stellen auch die Haftungsfrage von Anbietern in diesem Bereich gleich. Das ist ein Beispiel dafür, dass mehr Rechtssicherheit auch zu einem besseren sozialen Aus­gleich und zu einer besseren sozialen Lage führt.

Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon darauf hinzu­weisen, dass wir in der österreichischen Sozialversicherung ein klares Prinzip haben, nämlich das Prinzip der Sachleistung. Wir müssen den Menschen Sachleistungen auch in der Region anbieten. Diese Sachleistungen anzubieten, ist nur dann möglich, wenn es Sozialversicherungsträger gibt, die auch in der Region tätig sind, die die Probleme kennen und die entsprechend handeln können. Insofern sage ich ganz klar: Wir brauchen regionale Gebietskrankenkassen, die in Kenntnis der Lage tätig werden können, damit Versorgung tatsächlich stattfindet.

Ich bringe immer ein Beispiel: Wenn wir Geldleistungen ausgeben, dann gibt es Men­schen, die Geld bekommen. Wir sehen aber beim Pflegegeld, dass es viele Menschen gibt, die zwar Pflegegeld bekommen, aber keine Pflege. Insofern ist es wichtig, das Prinzip der Sozialversicherung zu stärken, wo die Sachleistung im Vordergrund steht, und in diese Richtung soll man auch ganz entscheidend arbeiten.

Hier haben wir einen Beitrag geschaffen, dass die Rechtsgrundlagen in ganz Öster­reich gleich sind, die Regelungen, wie man zu diesen Leistungen kommt, aber im Bundesland zu entwickeln sind. In diesem Sinne ersuche ich auch um Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.54

 


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