Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 164

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Zum anderen haben wir eine ganze Fülle von Oppositionsanträgen, wo wir es Ihnen ohnedies schon leicht machen, weil wir – und zwar alle Oppositionsparteien – Anträge auf die Tagesordnung hinaufreklamieren, bei denen es sich um Wiederaufnahmen handelt. Das heißt, das sind Dinge, die von Ihnen vertagt worden sind, wo Sie gesagt haben: Da müssen wir ein bisschen nachjustieren, da müssen wir genauer überprüfen, da sollten wir nachschauen! – Wir hieven diese Dinge dann auch wieder auf die Tages­ordnung, mit dem Ergebnis, dass sie wieder vertagt werden. So geht es offenbar weiter bis zum berühmten Sankt-Nimmerleins-Tag.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: In weiten Teilen ist das, was im Sozial­ausschuss passiert, eine Vertagungsorgie. Das hat aber nichts damit zu tun, dass dort tatsächlich im Interesse der österreichischen Bevölkerung gearbeitet wird. Ich ver­wahre mich dagegen, dass immer wieder vonseiten der Regierungsparteien die Vor­würfe kommen, dass die Opposition doch Vorschläge machen soll. Die Vorschläge liegen in Form unserer Anträge in diesen Ausschüssen auf. Ich erspare mir das jetzt, weil die Redezeit dafür nicht ausreicht, aber ich könnte Ihnen eine Latte von allein acht Anträgen aus der letzten Sitzung des Sozialausschusses vorlesen, die allesamt vertagt worden sind.

Ich verstehe schon, dass Sie bei der Dürftigkeit der Regierungsvorlagen eine gewisse Angst haben, dass es so ist, dass Sie die nächste Tagesordnung nicht mehr vollkrie­gen. Wahrscheinlich ist das der Hintergrund dafür, dass Sie vertagen, damit diese Dinge dann wieder dort landen, um weiter vertagt zu werden. – So, das ist der eine Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, meine Damen und Herren: Das, was Sie uns da bringen, ist in weiten Teilen ein Bauchladen – ein Bauchladen von ver­schiedenen Anpassungen, von verschiedenen Glättungen, von verschiedenen Adaptie­rungen, die in weiten Teilen sinnvoll und notwendig sind – das bestreite ich gar nicht –, beispielsweise die Frage der Anpassung des aktiven und des passiven Wahlrechts auf Betriebsratsebene an die normalen Regelungen bei anderen gesetzlichen Körperschaf­ten.

Ich nehme jetzt einmal an, dass der Betriebsrat nicht wichtiger ist als das Staatsober­haupt, dass der Betriebsrat nicht wichtiger ist als ein Nationalratsabgeordneter und dass der Betriebsrat auch nicht wichtiger ist als ein Landtagsabgeordneter. Folglich ist es auch sinnvoll, dass wir das aktive Wahlalter dort auf 16 Jahre heruntersetzen und dass dieses Ungleichgewicht bei aller zugegebenen Bedeutung von Betriebsräten zu­gunsten der Betriebsräte jetzt ausgeglichen wird. Das ist sinnvoll. Es gibt auch andere sinnvolle Punkte, die ich nicht bestreite.

Ein wesentlicher Punkt – und der ist für uns ein Mangel, der es uns nicht möglich macht, diesem Gesetz insgesamt zuzustimmen – ist der, dass Sie in einem einzigen Punkt dieser ganzen Geschichte nichts anderes machen als die Stellung des Betriebs­rates und damit die Position der Arbeitnehmer bei allen positiven Maßnahmen in einem wesentlichen Bereich zu untertunneln. Sie tun das dadurch, dass Sie nichts anderes machen als die Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen bei sogenannten Zielver­ein­barungssystemen mit leistungs- und erfolgsbezogenen Entgelten zu untertunneln. Das ist ein wichtiger Punkt.

Was steckt hinter dieser kompliziert klingenden Formulierung? – Das ist nichts ande­res, als zum Beispiel die Prämie für Bausparabschlüsse, die jemand bekommt, der bei einer Bank beschäftigt ist. Das ist nichts anderes als dasjenige, was jemand an Provision kassiert, wenn er eine bestimmte Zahl von Versicherungen abschließt.

Das heißt, Sie fahren mit diesem Gesetz in einen Bereich hinein, von dem wir genau wis­sen, dass im Handel, in den Banken und in den Versicherungen die Zahl jener


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