Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 177

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.50.57

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reformieren heute das Schauspielgesetz aus dem Jahre 1922. Dies war dringend notwendig. Es hat dazu glücklicherweise auch einen einstimmigen Beschluss im Ausschuss gegeben.

Ich möchte nur auf einige Passagen aus diesem Gesetz hinweisen, das zwar seit dem Jahre 1922 mehrere Male novelliert wurde, in dem aber nach wie vor eine ganze Reihe sexistischer Passagen versteckt waren. So stand bis jetzt drinnen, dass verheiratete Frauen verpflichtet wären, nur am Wohnort des Mannes als Schauspielerinnen beschäftigt zu sein. Es gab zum Beispiel ein besonderes Kündigungsrecht von Schau­spielerinnen, wenn dies der Ehemann verlangte.

Es gab auch Lohnfortzahlungsansprüche beziehungsweise einen Entlassungsschutz für Frauen, die durch die in der weiblichen Natur begründeten regelmäßigen Störungen an der Leistung ihrer Dienste verhindert waren. Diese Störung, von der hier die Rede ist, meinte die weibliche Menstruation. Solche Bestimmungen waren darin versteckt. Herr Franz Marhold vom Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht hat das vor einigen Jahren schon aufgedeckt, und es war aus unterschiedlichsten Gründen – natürlich nicht nur aus diesem – sinnvoll, dieses Gesetz zu reformieren.

Abgesehen davon, dass eine Reihe dieser sexistischen Unsinnigkeiten nicht mehr im neuen Theatergesetz drinnen sind, regelt es jetzt auch den Geltungsbereich. Und neu regelt es auch die Entlohnung bei Vorproben, Entgeltfortzahlungen und das Urlaubs­recht. Es entspricht auch einer ganzen Reihe europarechtlicher Vorgaben. Insofern sind wir froh darüber, dass es jetzt gelungen ist, diese neue Regierungsvorlage be­schließen zu können.

Es hat im Ausschuss auch eine Diskussion gegeben, was den Wirkungsbereich im Hinblick auf Filmschauspielerinnen betrifft. Dazu hat auch der Herr Minister im Aus­schuss schon angekündigt, dass es Gespräche geben wird, weil die nicht in diesen Geltungsbereich hineinfallen. Das ist angeboten und angekündigt worden.

Unsere Fraktion wird dieser Vorlage gerne zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


17.53.50

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Theaterarbeitszeitgesetz ist der zweite Teil jener sozialrechtlichen Maßnahmen, die wir heute im Sinne von Künstlerinnen und Künstlern ergreifen. Wenn Sie sich erinnern, haben wir hier im Rahmen der letzten Plenarsitzung schon zwei Maßnahmen beschlossen, die auf der einen Seite die Ruhendmeldung für Beschäftigte beinhalten, auf der anderen Seite eine Servicestelle, was sozialrechtliche Angelegenheiten betrifft. Beides soll eine Verbesserung für Künstlerinnen und Künstler bringen.

Heute geht es um das Theaterarbeitszeitgesetz. Das Grundthema oder die Metaebene, um die es grundsätzlich geht, ist natürlich die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern, ausgehend von einer Studie, die Frau Bundesminister Schmied in die Wege geleitet hat und die das zum Ergebnis hatte, was wir ohnehin wussten, nämlich dass die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern eine sehr dürftige ist. Genau dann,


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