Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 136

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der Diskussion der letzten Monate erlebt, wie schwierig es ist, manche Entscheidun­gen, manche Vorgänge innerhalb der Justiz auch öffentlich zu erörtern, schwierig vor allem für die Justiz selbst, insbesondere auch für die zuständige Bundesministerin, weil einerseits hier Persönlichkeitsrechte betroffen sind, der Datenschutz eine Rolle spielt, und andererseits auch manche Ermittlungsschritte dadurch gefährdet werden können, dass man sie öffentlich erörtert.

Da ist zumindest ein Schritt, dass man die Möglichkeit gibt, dass Entscheidungen – es werden vor allem Einstellungsentscheidungen sein – der Staatsanwaltschaft auch trans­parent veröffentlicht werden, mitsamt Begründung, und dadurch auch klarmacht, wa­rum eine Einstellung erfolgt ist, um dem einen gewissen Nimbus, der solche Entschei­dungen manchmal umgibt, zu nehmen und hier mehr Transparenz zu schaffen.

Ein ganz, ganz wichtiger Teil dieses Kompetenzpaketes ist die Schaffung einer einheit­lichen und zentralen Staatsanwaltschaft, in Zukunft gemeinsam mit der bisherigen Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, um hier wirklich auch entsprechende Ausbildungs­maßnahmen zu ermöglichen, entsprechenden Sachverstand zu sammeln, auch mit ex­ternen Experten gemeinsam, auch entsprechende Wirtschaftserfahrung einbringen zu können und mit dieser österreichischen zentralen Ermittlungsbehörde für Wirtschafts­strafsachen und Korruption entsprechend effizient aufklären zu können und entspre­chend effizient solchen Verbrechen auf die Spur kommen zu können.

Mit diesem Kompetenzpaket wird auch die neue Kronzeugenregelung eingeführt. Bei allen Bedenken gegen Kronzeugenregelungen, die es gibt – ich möchte jetzt gar nicht alle wiederholen –, ist unser Weg gewesen, zu sagen: Wir wollen eine solche Kronzeu­genregelung im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sozusagen versuchsweise einführen. Diese gibt es seit einigen Jahren, die hat sich dort auch bewährt. Die Kron­zeugenregelung ist eine effiziente Möglichkeit, im Bereich organisierter Kriminalität, or­ganisierter Verbrechen Aufklärung zu ermöglichen, indem man Anreize für Beteiligte schafft, dass sie sich hier sozusagen outen, dass sie hier die entsprechenden Anzei­gen machen, dass sie mitwirken an der Aufklärung – und dafür natürlich auch einen ent­sprechenden Vorteil bekommen.

Das ist auch die zentrale Kritik daran, aber ich glaube, dass es diesen Preis wert ist und wir hier eine durchaus vorsichtige Variante einer Kronzeugenregelung wählen, weil ei­nerseits hier auch nicht in jedem Fall Straffreiheit gewährt wird, sondern das, was hier an Vorteil für die Mitwirkung an der Aufklärung gewährt wird, auch in einem Verhältnis stehen soll zu dem Beitrag an der Aufklärung. Es muss sich ja doch um einen wesentli­chen Beitrag handeln.

Und zuletzt haben wir noch die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Terrorcamps hier mit aufgenommen. Auch das, glaube ich, ist ein wichtiger Punkt.

Ich bedanke mich bei allen, die hier mitgewirkt haben, insbesondere auch bei der Frau Bundesministerin und ihrem Team im Ministerium, weil es auch noch möglich war, ab­schließend im Bereich des Kompetenzpaketes die Zuständigkeit der Landesgerichte zu erhalten und hier mit einem Abänderungsantrag, der heute noch eingebracht wird, eine Umkehrung herbeizuführen, sodass in Zukunft die Landesgerichte zwar weiterhin zu­ständig sind, aber die Möglichkeit einer Delegierung an das zentrale Wirtschaftsgericht in Wien besteht.

Ich glaube, ein wichtiger Schritt, den wir zum Schluss jetzt noch gemacht haben. Dan­ke an alle, die hier mitgewirkt haben.

Weil es sich hier doch um ein umfangreiches und neues Organisationsrecht handelt, neue organisatorische Schritte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, darf ich noch ei­nen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir darum ersuchen, hier eine Evaluierung


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