Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 113

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Dabei wird vorrangig die Frage allfälliger Unterlassungen durch die staatsanwalt­schaft­lichen Behörden im Zusammenhang mit Rufdatenrückerfassungen geprüft werden, wobei die in den parallelen parlamentarischen Anfragen thematisierten Vorwürfe aus Anlass der Sachverhaltsdarstellung von Dr. Rzeszut hier mit einbezogen werden.

Im Hinblick auf dieses laufende und gemäß § 12 StPO nicht öffentliche Ermittlungs­verfahren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den in der gegenständlichen Anfrage angeführten Punkten keine nähere Auskunft gegeben werden, zumal damit auch der Anschein erweckt werden könnte, dass das Prüfungsergebnis in dieser sehr, sehr sensiblen Causa präjudiziert werden soll. Dies gilt grundsätzlich für alle zum Komplex Kampusch an das BMJ gerichteten Anfragen.

Noch einmal zum Abschluss: Natürlich bin ich daran interessiert, dass alles restlos aufgeklärt wird. Und falls da wirklich irgendetwas nicht in Ordnung war, damals, vor einigen Jahren, verspreche ich Ihnen, das wird Konsequenzen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.

Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort.

 


15.18.25

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat nicht alltäglich, dass ein ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes einen Brief schreibt, der an Eindringlichkeit und eigentlich auch an alarmierenden Ausführungen nahezu unüberbietbar ist. Daher ist es auch gut so, Frau Ministerin, dass das noch einmal geprüft wird und dass wir den gesamten Vorhalt, der gemacht worden ist, durch eine bis dato nicht befasste Staats­anwaltschaft und ein Gericht prüfen lassen.

Das, was Kollege Neubauer heute hier angezogen hat, ist, glaube ich, lückenlos beantwortet worden. Wahrscheinlich hätte man das eine oder andere auch in die Anfragebeantwortung hineinschreiben können, um die Sache dann eventuell nicht so eskalieren zu lassen, wie es dann der Fall war.

Aber ich verstehe auch das Argument der Frau Ministerin: Es ist ein laufendes Verfahren, es werden Erhebungen durchgeführt, und es ist naturgemäß so, dass man in diesen heiklen Dingen hier im Haus natürlich nicht die entsprechende Akteneinsicht vornehmen und die Diskussion führen kann. Das ist, glaube ich, verständlich.

Ärgerlich wäre es dann, wenn wir überhaupt keine Diskussion führen könnten und auch die Prüfung nicht durchgeführt würde. Das wäre ärgerlich, gerade in diesem Zusam­menhang, denn wenn man sich das durchliest – und ich nehme an, diejenigen, die hier dazu sprechen, haben den Brief des Herrn Präsidenten Rzeszut gelesen –, dann muss man schon fragen: Was meint der Herr Präsident damit? Und: Was hat passieren müssen, dass ein Präsident, der einen ausgezeichneten Ruf hatte und auch nach wie vor hat, uns etwa schreibt: 

„... in einer konsequenten und beharrlich fortgesetzten Vernachlässigung entschei­dender polizeilicher Ermittlungsergebnisse, insbesondere der Angaben der einzigen unbe­teiligten Tatzeugin ...“? Und so weiter.

Die Aussage ist natürlich irre. Und wenn man dann noch sieht, dass jemand, der sich damals eigentlich sehr bemüht hat um eine Sachverhaltsaufklärung, nämlich Herr Dr. Haidinger, im Rahmen dieser gesamten Ermittlungen dann plötzlich abgezogen, abberufen worden ist und verschwunden ist und dass das eigentlich eine jener


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