Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 80

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Ankündigung von Anträgen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungs­aus­schuss zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanz­ministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre einzusetzen.

Es liegt das Verlangen von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Debatte und Abstimmung finden gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Erle­digung der Tagesordnung statt.

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Weiters haben die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Unter­suchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums einzu­set­zen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Debatte und Abstimmung finden ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub der Freiheitlichen Partei hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tages­ordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 7421/J der Abgeordneten Strache, Kolle­gin­nen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Artikel 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer eine Frist bis zum 28. Februar zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

 


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