Innerhalb der Europäischen Union gibt es derzeit nur mit zwei Ländern Probleme: Das eine Land ist Spanien und das andere Griechenland. Wir sollten – auch im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher – schauen, dass diese Rechtsschutzstandards der Europäischen Union, diese Konsumentenrechte, die heute auch in Österreich beschlossen werden, tatsächlich eingehalten werden.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass es notwendig ist, auch mit Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen, nämlich mit den Staaten, wo Timesharing-Projekte angeboten werden, beispielsweise mit Tunesien, der Türkei und anderen Staaten.
Wir werden dieses Gesetz heute einstimmig beschließen. Es ist ein hervorragendes Gesetz. Es wird die Rechte der Konsumenten in Österreich stärken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1056 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ständiger
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses:
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Moser, Zanger, Grosz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz eingebracht wurde, das die erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweist.
Demzufolge ist dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses der Auftrag zu übertragen zur Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich
a) der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB-Holding und der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
b) des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
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