Frau Bundesminister, da fällt mir ein, dass der ORF heute wieder angerufen hat – er wird sich auch bei Ihnen melden. Ich möchte mich zu Verkehrsthemen jetzt nicht so verbreitern wie Frau Abgeordnete Moser, aber es geht um die 100-km/h-Beschränkungen bergab am Wechsel. Wenn Sie wieder gefragt werden, würde ich darum ersuchen, dass Sie die Unterstützung dieser Region wahrnehmen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und möchte zum Abschluss Kollegen Hörl zu seinem Einsatz gratulieren. Ich glaube, dass er der maßgebliche Faktor dafür ist, dass diese Novellierung zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hörl: Danke!)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.21
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nach den Novellen von 2007 und 2009 ist die vorliegende Novelle eine weitere zum Seilbahngesetz. Es wird laufend an einem Bereich gearbeitet, der einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Österreich betrifft – der Wintertourismus wurde schon erwähnt, aber auch der Sommertourismus gehört dazu, und Seilbahnen sind eben ein wesentlicher Teil davon. Mehr als 70 Prozent der Winterurlauber und Winterurlauberinnen kommen zum Skifahren nach Österreich. Seilbahnen sind die Generaldienstleister am Berg, sie bieten nicht nur den Auf- und Abtransport sondern auch zahlreiche Zusatzangebote.
Rund 3 000 Liftanlagen mit einem Gesamtjahresumsatz von 1,2 Milliarden € und einem jährlichen Investitionsvolumen von über 560 Millionen € für den Winter, wovon zirka 290 Millionen € für Sicherheit, Komfort und Modernisierung der Anlagen ausgegeben werden, die Beförderung von rund 630 Millionen Personen und zirka 14 000 Mitarbeiter – das sind Zahlen, die verdeutlichen, wie wichtig Seilbahngesellschaften volkswirtschaftlich für unsere Regionen sind.
Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass mehr Sicherheit, mehr Arbeitnehmerschutz und Verwaltungsvereinfachung Teile der vorliegenden Novelle sind. Der Arbeitnehmerschutz wird in die Sicherheitsanalysen von Seilbahnanlagen aufgenommen, Kompetenzen der zuständigen Behörden werden klargestellt und Verordnungen für Sicherheitsanalysen gesetzlich geregelt. Neu sind auch Vorschriften bezüglich des Inhalts der Analysen sowie Anforderungen für jene, die die Sicherheitsberichte erstellen.
Die Gesetzesnovelle ist jedenfalls zu befürworten. Sämtliche neue Regelungen werden sowohl den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, aber auch den Betreibern und nicht zuletzt auch den Benützern und Benützerinnen und dem Tourismus als Ganzes zugutekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Auer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Kollege Rädler, unser Biberschützer – ich sehe ihn nicht –, hat ja gemeint, dass schon alles gesagt sei. (Abg. Rädler: Hier bin ich!) – Hallo, grüß Gott!
Herr Kollege Rädler, ich glaube nicht, dass dem so ist. Ich empfinde den Parlamentarismus schon auch als eine Art Dialog, wenn auch immer nur einer spricht – manchmal sprechen natürlich manche dazwischen –, aber letzten Endes soll es insofern ein
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