Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 216

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Zum einen setzen wir die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie um. Das bedeutet, dass wir einen besseren Schutz unserer Bevölkerung vor Hochwasser, vor Naturgefahren ha­ben. Zum Zweiten setzen wir Maßnahmen für naturnahe Flüsse und Seen, was vor al­lem für kommende Generationen von Bedeutung ist. Wenn heute hier junge Menschen sitzen, dann möchte ich ihnen sagen, dass es ja auch darum geht, dass wir unsere ein­zigartige Natur, die Fluss- und Seenlandschaft auch für diese Generationen erhalten. Und dritter wichtiger Punkt ist eine Verwaltungsvereinfachung. Wir setzen auf weniger Verwaltung und damit auf eine modernere und effektivere Verwaltung.

Ich kann deshalb für die Wasserpolitik eine positive Bilanz ziehen, denn das Wasser­rechtsgesetz ist Ergebnis intensiver Arbeit von insgesamt sechs Jahren, wo die Län­der, die NGOs, die Fischereiverbände, die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Wasser­versorger, letztendlich alle Stakeholder mit dabei waren – ein umfassendes Werk. Ich kenne kein Projekt in der Politik, das einem dermaßen starken Öffentlichkeitsbeteili­gungsverfahren unterzogen wurde.

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan, den ich im Vorjahr unterzeichnet habe, ist insgesamt sechs Monate aufgelegen, und es konnten alle Staatsbürger ihre Einwen­dungen, ihre Stellungnahmen abgeben. Insgesamt hat es 400 Stellungnahmen gege­ben, eben durch die Einbindung der Öffentlichkeit, weil das ein sehr transparentes Sys­tem sein sollte –das war mein Anliegen –, sodass wir erstmals in der Wasserpolitik ein Planungspaket für den Schutz unserer Gewässer und damit auch unseres Wassers ha­ben und vor allem einen Zeitplan bis zum Jahr 2027.

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wird ja in drei zeitliche Abschnitte einge­teilt: in die Periode bis zum Jahr 2015 und dann eben in die nächsten beiden Perioden bis 2027, wo wir Zug um Zug den ökologischen Zustand unserer Gewässer herstellen wollen.

Zur Klarstellung: Unsere Seen haben Trinkwasserqualität. Auch die chemische Qualität unserer Flüsse ist in Ordnung. Der ökologische Zustand ist bei zwei Dritteln unserer Gewässer schlecht. Das sagt ja nicht nur die BOKU, sondern das sagen auch andere Institutionen. Er ist deswegen schlecht, weil die Fischdurchgängigkeit aufgrund von Querbauwerken nicht gegeben ist, seien es Wasserkraftanlagen oder andere Querbau­werke, bis hin zu Hochwasserschutzeinrichtungen.

Daher ist es unser Ziel, dass wir in einem ersten Schritt einen Teil dieser Gewässer fischdurchgängig machen, indem bei Kraftwerken und ähnlichen Verbauten Fischauf­stiegshilfen errichtet werden. Das kostet der öffentlichen Hand doch einiges. Ich habe ein Programm mit einem Volumen von 140 Millionen € aufgestellt, auf das sowohl die Gemeinden als auch die Energiewirtschaft zurückgreifen können, um Fischaufstiegshil­fen zu realisieren. Zum Beispiel beim Kraftwerk Freudenau an der Donau wurde eine Riesenanlage, eine Fischaufstiegshilfe gebaut, damit eben der gute ökologische Zu­stand wiederhergestellt wird. Und darum geht es auch in diesem Fall.

Mit dem Beschluss des Wasserrechtsgesetzes haben wir die Projekte, die wir uns im Regierungsprogramm für die Wasserwirtschaft vorgenommen haben, abgearbeitet. Das ist eine sehr erfreuliche Sache. Sie sehen, dass wir intensiv und mit Hochdruck da ar­beiten. Ich danke in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern des Lebensministeriums, meines Hauses, die intensiv daran gearbeitet haben, in all den Sektionen, die betroffen waren. Danke dafür.

Dank gebührt aber auch den Ländern, den NGOs, der E-Wirtschaft, allen beteiligten Institutionen für den konstruktiven Dialog und für die sachliche Zusammenarbeit.

Ein paar Punkte möchte ich erwähnen – als Erstes die Hochwasserrahmenrichtlinie. Damit haben wir eine neue Ära im Hochwasserschutz in Europa: Wir werden hinkünftig einheitliche Gefahrenzonen ausweisen, auf Basis von einheitlichen Hochwassergefah­renkarten. Das bedeutet, jeder Österreicher kann hinkünftig selber sehen, wieweit sein


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