Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 220

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Sie trinken das Wasser, Ihre Kinder trinken es und Ihre künftigen Generationen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Denken Sie einmal ein bisschen nach, es ist ja Ihr eige­nes Leben! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.26.36

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Dass heute die Wasserrechts-Novelle endlich beschlossen und auch umgesetzt wird – und das haben wir auch von unserem Herrn Minister vorhin schon gehört –, ist mit Sicherheit ein Gebot der Stunde und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Es gibt jetzt einen besser planbaren Hochwasserschutz und eine gute bundesgesetz­liche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Dabei wird jedes Ge­wässer in Österreich nach dem Hochwasserrisiko bewertet, es werden davon Karten erstellt und auch entsprechende Managementpläne entwickelt. Wohnhäuser, Betriebs­anlagen und öffentliche Einrichtungen werden keinem Hochwasserrisiko in diesen ge­förderten Räumen ausgesetzt. Schäden werden dadurch selbstverständlich vermieden und menschliches Leid – was auch sehr wichtig ist – verhindert.

Ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Fischökologie wurde berücksichtigt: Verbesserte Aufstiegshilfen nach dem neuesten Stand der Technik müssen in allen Flüssen eine Fischpassage ermöglichen. Da derzeit 50 Prozent dieser Fischaufstiegshilfen nicht funktionieren, ist rasch ein Leitfaden für deren Funktionstüchtigkeit zu erstellen und auch umzusetzen. Der verpflichtende Bau von Fischaufstiegshilfen bei Neubauten ist ebenfalls ein wesentlicher Punkt, und ich denke, dass man den sehr wohl auch anfüh­ren muss.

Bei nicht gerechtfertigten Ausnahmegenehmigungen gibt es zukünftig die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde seitens des Bundes. Ein wichtiges Anliegen der SPÖ wurde da­mit auch aufgegriffen.

Bei der letzten Verhandlungsrunde zu dieser Novelle durfte ich dabei sein. Ich möchte heute und hier die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der SPÖ bei unserer Um­weltsprecherin Penny Bayr, die ja mit der Federführung betraut war, zu bedanken: Herz­lichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.28.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Zu Beginn, Herr Bundesminister, sei noch einmal daran erinnert: Die EU-Hoch­wasserrahmenrichtlinie wäre bis 2009 umzusetzen gewesen. – So viel zu Ihrer Ar­beitsweise, zur Geschwindigkeit, zur Effizienz der Umsetzung. (Abg. Rädler: ... jetzt das Wasser!)

Wir haben auch – das hat Kollegin Brunner schon klargelegt – einige durchaus positive Anmerkungen zu dieser Vorlage gemacht und sehen auch, dass in dem einen oder an­deren Bereich, zum Beispiel Fischaufstiegshilfen beziehungsweise Sanierungsver­pflichtungen, sehr wohl Schritte gesetzt wurden, die wir anerkennen. Aber – und dieses Aber ist nicht unwesentlich – es gibt einige offene Punkte, die es aus unserer Sicht ein­fach nicht ermöglichen, dass wir dem zustimmen. Um nur einen zu nennen: Auch die


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