Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 49

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worden ist und man ihn gefragt hat, ob er nicht einen Gewinn haben möchte, denn aus Millionen Teilnehmern eines Spieles sei er der Einzige, der gewinnt. Er hat dann nachgefragt. Angerufen wurde er von einem spanischen Call Center aus Mallorca. Der Auftraggeber dieses spanischen Call Centers ist die Linzer Firma Munido Marketing unter der Eigentümerin und Geschäftsführerin Christine Herzog. Der Zweck des Gan­zen war, ihm die Teilnahme an Lotterien, die er nicht wollte, um teures Geld zu verkaufen.

Wenn man sich die Unterlagen der Firma Munido, was sie da bewirbt, ansieht, dann ist das ziemlich unverschämt. Sie sagt: „Träumen Sie von einem sorgenfreien Leben? Von Sicherheit im Alter?“ – Ja, möchte man sagen, wenn alte Menschen, die sich nicht mehr wehren können, abgezockt werden.

Oder: „Einer guten Zukunft für Ihre Kinder?“ – Ja, wenn Jugendliche und Lehrlinge, die noch nicht geschäftsfähig sind, abgezockt werden und ihnen das letzte Geld aus der Tasche gezogen wird.

Man hat sich dann bei der Firma Munido erkundigt, warum sie das macht, und die Antwort war relativ unverfroren: Es ist erlaubt, es ist nicht ungesetzlich, und daher machen wir es. Das heißt, es ist erlaubt, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, Bauernfängerei (Abg. Ing. Westenthaler: Was?! Nehmen Sie das zurück!) zu betreiben und sie einfach abzuzocken. Geldgier, Verdienen bis zum Umfallen ist bei diesen Firmen angesagt, egal, wer davon betroffen ist, und seien es die sozial am schlechtesten Gestellten. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte sagt zu Recht: Cold Calling ist organisierte Krimi­nalität. – Das sind die Al Capones, die mafiösen Zustände, gegen die wir uns heute zu wehren haben. Diesen Leuten ist das Handwerk zu legen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ja durchaus leicht, in der österreichischen Gesetzgebung Voraussagen zu treffen. Wir hatten einen Ministerialentwurf zum Telekomgesetz, und dieser enthielt eine schriftliche Zustimmung für Werbeanrufe und ein automatisches Erlöschen dieser Zustimmung nach drei Jahren. Die Regie­rungs­vorlage aus dem Ministerrat hat das leider nicht mehr enthalten. Wir werden ihr trotzdem zustimmen, weil sie wenigstens einen Mindestschutz enthält. Geblieben ist nämlich das Verbot der Unterdrückung der Rufnummernanzeige – das heißt, die Anrufer müssen sich deklarieren – und der Strafrahmen wurde auf 58 000 € erhöht. Das ist wenig, aber trotzdem einmal ein erster Schritt.

Es geht nicht um die paar – oder sagen wir ruhig vielen – seriösen Firmen, die anrufen, die potenziellen Kunden aber nachher besuchen, ihnen alles erklären und ihnen Zeit geben. Es geht um ein paar schwarze Schafe, die nicht zu disziplinieren sind, und die gehören endlich einmal unter die Knute genommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Teil, den wir heute im Hohen Haus beschließen, dem wir nicht zustimmen werden, ist das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz, denn in diesem Bereich erwartet sich der Verbraucher echten Schutz. Er sagt: Wenn ich unzulässig angerufen wurde, möchte ich, dass daraus kein Vertrag entsteht. Das heißt, der Laie erwartet, dass es bei Cold Calling keinen Vertrag gibt – keinen Vertrag bei der aufgeschwatzten Wärmedecke, bei der aufgeschwatzten Zeitung, bei der neuen Telefonfirma und natürlich auch nicht beim neuen Energieversorger.

Was steht jetzt im Originaltext? – Das ist ja lustig zu zitieren: Verträge, die während eines unzulässigen – oder früher hat man gesagt: illegalen – Anrufs ausgehandelt wer­den, sind legal – nicht bei Lotterien und Glückspielen, aber bei anderem.

Bitte, was soll denn das für ein Gesetzestext sein? Zuerst ist der Anruf illegal, aber nachher entsteht daraus ein legaler Vertrag!

 


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