Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 72

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Immer mehr dubiose Unternehmen schwatzen den Konsumenten Dienstleistungen auf und fordern sie dann zur Zahlung auf. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll jetzt Schluss sein mit diesen Geschäftspraktiken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Null Toleranz, sehr geehrte Damen und Herren, null Toleranz für diese zweifelhaften Wett- und Lotterieanbieter, null Toleranz bei Gewinnzusagen und dadurch auch mehr Schutz für unsere österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher! (Abg. Mag. Schatz: Das wissen wir alles!)

In Zukunft sollen Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen und Verträge mit Gewinnzusagen nicht mehr im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufs zustande kommen. (Abg. Mag. Schatz: Und die anderen schon? – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Warum nicht beim Rest auch?) Diese Verträge werden absolut nichtig sein, und die Nichtigkeit ist, wenn man so will, die zivilrechtliche Höchststrafe für diese fragwürdigen Unternehmen.

Aber zusätzlich werden auch die Rücktrittsrechte ausgeweitet. Zukünftig soll erst dann ein Rücktrittsrecht zu laufen beginnen, wenn der Erbringer der Dienstleistung eine Rechnung legt, denn dann erkennt der Konsument, mit wem er es eigentlich zu tun hat und wofür eigentlich Geld verlangt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber das kriegen so viele Leute ja gar nicht mit! Für normale Leute ja, aber für die, die das nicht mitbe­kommen, ist das zu spät! Das reicht nicht!)

Mir ist wichtig, dass die Konsumenten wissen, wer ihr Vertragspartner ist, und dass sie dann rechtliche Schritte gegen die Vertragspartner unternehmen können. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber die Leistungen bis dahin müssen schon bezahlt werden!) – Hören Sie mir einmal zu! Was sind denn das für rechtliche Schritte? – Einerseits haben wir das Rücktrittsrecht, wir haben die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Unternehmer, wir haben Anfechtung wegen List und Irrtum, und wir haben auch die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen, aber auch einer strafrechtlichen Anzeige.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch dieses Gesetz werden die Konsumenten nicht entmündigt, aber geschützt. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Lobbyieren Sie auch schon? Wie viel kriegen Sie im Monat?)

Wir wissen alle, dass diese unlauteren Geschäftspraktiken nicht an der Staatsgrenze enden. Deswegen – und jetzt bitte besonders gut aufpassen –, deswegen brauchen wir eine europäische Lösung, eine harmonisierte Lösung, und diese Lösung ist gerade in Arbeit, wie Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Zanger: Aber schützen tun wir noch immer die Österreicher zuerst!) Am 24. und 25. Jänner dieses Jahres hat es eine allgemeine Ausrichtung darüber gegeben. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wen schüt­zen Sie? Die Elektrounternehmen, die Telefonbetreiber, ...!) – Hören Sie mir doch zu! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Im Mai wird es bereits eine Plenarsitzung dazu im Europäischen Parlament geben. Also es tut sich was, und ich werde das natürlich genau verfolgen. Wir werden uns dann wahrscheinlich danach zu orientieren haben; wir werden uns danach zu orientieren haben.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Scheibner, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schatz, sehr geehrter Herr Mag. Steinhauser! Wir alle wollen doch nicht, dass wir in ein paar Monaten das Gesetz wieder ändern müssen. Das wäre doch völlig unsinnig! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das wird noch viel schlimmer, als Sie das glauben!) Das wäre völlig unsinnig. Daher: Warten wir doch diese europäische Entwicklung, die jetzt wirklich in Gang gekommen ist, ab! (Beifall bei der ÖVP.)

 


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