Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 74

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Wir von der FPÖ spielen hier nicht mit. Und darum werden wir nur jenem Punkt im Gesetz zustimmen, der besagt, dass die Verträge nichtig sind, nicht aber jenen, wo es um diese Halblösung geht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Traumdeuter!)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


12.01.15

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! (Die Rednerin stellt ein Taferl mit der Aufschrift „SPÖ Parlamentsfraktion GEGEN“ – dann ist ein durchgestrichenes Mobiltelefon zu sehen – vor sich auf das Rednerpult.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die via ORF die Debatte verfolgen! Ich beziehe mich auf die Novelle des Telekommunikations­gesetzes, mit dem die Grundlage für das Konsumentenschutzgesetz geschaffen wur­de, insbesondere auch darauf, was das Wort „Cold Calling“ betrifft – eine komplexe Materie, die sich aber ganz einfach erklären lässt. Ich nehme jetzt kein Beispiel aus der Glücksspiellotterie oder dergleichen, sondern stellen Sie sich vor, alles beginnt mit einem Telefonanruf, einem sogenannten Cold Call. Der Anrufer/die Anruferin gibt an, im Auftrag eines Umfrageinstituts eine Umfrage zum Thema „Zufriedenheit der Bürger mit der Steuerpolitik“ zu machen. Einige Tage später meldet sich die Anruferin wieder unter Bezugnahme auf das vorangegangene Gespräch und teilt mit: Das Ergebnis der Umfrage ist, dass wir alle zu viel Steuern zahlen, und daher haben Sie ein kostenloses Beratungsgespräch gewonnen.

Damit das Ganze einfacher wird, kommt der/die Berater/in dann zu Ihnen nach Hause. Da kann man auch besser die Unterlagen zur Verfügung stellen, wie etwa Bauspar­verträge, Kontoauszüge oder auch Lohn- und Gehaltsbescheinigungen. In diesem Fall hat das Unternehmen einen kompletten Überblick über die Vermögenssituation, und durch eine weitere Kontaktherstellung kommt man dann zu einem Finanzdienstleis­tungsunternehmen. – So weit dieses Fallbeispiel.

Es betrifft eben auch Sie. Es betrifft jeden, der täglich mit dem Handy oder mit dem Telefon telefoniert. Und es kann nicht sein, dass man mit zahllosen Anrufen torpediert wird, und noch dazu, dass dann die Rufnummer unterdrückt wird. Man ist eigentlich dazu genötigt, dass man bei anonymen Nummern nicht mehr abhebt. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler in Richtung des Abg. Heinzl.) – Aber dieses Problem scheint ja den Kollegen nicht zu interessieren. – Noch dazu werden von diesen Unternehmen Kontaktdaten gesammelt, womöglich weiterverkauft, und die Konsumenten und Konsu­mentinnen werden in die Irre geführt. (Abg. Mag. Stadler: Wer hat Ihnen dieses Taferl gemacht?)

Im TKG ist nun das Verbot der Rufnummernunterdrückung und auch -verfälschung festgemacht, und auch die Strafdrohung wurde erhöht.

Ich begrüße diese Novelle und hoffe, dass dies zu einer Verbesserung der Situation im Allgemeinen, aber vor allem zu einem wirksameren Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen führt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.04.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die einzige, wirklich saubere Lösung für das, was wir heute hier zu verhandeln haben, nämlich einen besseren Konsumentenschutz bei Cold Calls, ist, wenn alle Verträge,


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