Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 88

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stehen, was man damit eingeht und dass man diesen Vertrag wieder schriftlich kün­digen kann.

Es kann doch nicht sein, dass laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2003 Cold Calling nicht rechtens ist, wir aber später hier im Hohen Haus ein Gesetz beschließen, wonach etwas, was es eigentlich gar nicht geben darf, vom Bürger wieder gekündigt werden kann, und wir das damit begründen, dass er ja mündig ist! Da stellt sich für uns schon die Frage: Was soll das?

Wir haben jetzt jahrelang hier im Hohen Haus darüber diskutiert, und es ist wirklich höchst an der Zeit, dass auch die Opposition etwas dazu sagt, dass sie da mitreden kann, dass wir gemeinsam etwas bestimmen. Es sollte nicht so sein, dass Rot-Schwarz permanent über die Oppositionspolitiker drüberfährt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.45.10

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Liebe Hörer und Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Diese Debatte zeigt deutlich: Das geht uns alle etwas an! Jeder von uns ist schon in der einen oder anderen Form durch Werbeanrufe belästigt worden. Die Opfer von skrupellosen Telefonkeilern sind, wie wir wissen, in allen Altersgruppen zu finden. Doch kalt am Telefon erwischt – und das ist ja Cold Calling! – hat es vor allem Pensionisten. Einer Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation zufolge sind ein Drittel der Angerufenen Pensionisten. Sie brauchen mehr Schutz – aber nicht nur diese, alle Konsumenten brauchen mehr Schutz, und deshalb wollen wir heute hier diese Verbesserungen beschließen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es war in den letzten Stunden hier von vielen Varianten die Rede. Auch einiges Verwirrende war, wie ich meine, dabei. Deshalb kurz und klar: Was sind die neuen Verbesserungen? – Wenn ein Anruf kommt und man nicht weiß, welche Rufnummer das ist, man den Anrufer nicht kennt, dann sollte man den Hörer auflegen oder am besten gar nicht abheben. Es wird verboten, die Rufnummer zu unterdrücken. Großer Vorteil!

Es hat sich gezeigt, zwei Drittel der Anrufe – und das ist der größte Brocken; dies an die Kritiker! – betreffen Glücksspiele und Gewinnzusagen. Mit diesem Gesetz wird zu 100 Prozent dieser Betrug abgestellt. Schluss damit! Diesen Betrügern wird das Handwerk gelegt. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Konsumentenschutz. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie schaut das in der Praxis aus? – Man braucht nicht mehr zu klagen. Viele Betroffene schämen sich, dass sie auf solche Betrüger hereingefallen sind, und zahlen lieber im Stillen als zu klagen. Das ist auch nicht mehr notwendig. Dieser Betrug ist abgestellt!

Nächster Punkt: Was passiert, wenn es sich um unerbetene Werbeanrufe handelt, die nicht mit Gewinnspielen zu tun haben? Genau das haben Sie ja kritisiert! – Da gelten neue Rücktrittsfristen, und das ist eine große Verbesserung, das ist mehr Schutz für die Konsumenten. Das heißt: Wenn man eine Ware erhält oder wenn man eine Rechnung bekommt, dann hat man sieben Tage Zeit, von diesem Vertrag zurück­zutreten.

Warum wollen wir das? Warum wollen wir, dass solche Verträge nicht automatisch ungültig sind? – Weil es in Österreich sehr, sehr viele seriöse Unternehmer gibt! (Abg.


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