achten bestätigt bekommen. Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hat das neue Gesetz nämlich bekämpft, und eine Professorin für Europa- und Völkerrecht von der Universität Freiburg, Astrid Epiney, die dieses Gutachten erstellt hat, hat dann festgestellt, dass das Freizügigkeitsabkommen durch so eine Regelung nicht gefährdet ist. Eine Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution sei nicht grundsätzlich mit dem Freizügigkeitsabkommen unvereinbar.
Sie sehen, es wäre etwas Gutes machbar gewesen, wenn Sie sich nur bemüht hätten. Ich denke, Sie sollten sich da einmal als Beispiel die Schweiz anschauen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Ich glaube, dass unsere heimischen Betriebe von unserer Regierung, die von diesen Betrieben Steuern einhebt und sehr gut von diesen Steuern lebt, von unserer Politik geschützt werden müssten und dass Sie in diesem Zusammenhang zu wenig oder gar nichts getan haben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) Und ich glaube, dass diese Betriebe und wir österreichischen Steuerzahler bereits genug gezahlt haben! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer! Hohes Haus! Es wurde schon gesagt: Sieben Jahre ist es her, dass – richtig, damals unter Kanzler Schüssel und auch Minister Haupt – diese Übergangsfristen mit der Europäischen Union und vor allem den neuen Mitgliedstaaten verhandelt wurden. Gemeinsam mit Deutschland sitzen und saßen wir im Boot – logisch, denn wir sind die geographischen Nachbarn dieser Beitrittsländer.
Wir haben diese sieben Jahre voll und ganz ausgeschöpft – das ist vielfach auf Kritik gestoßen, der Kommission, aber gerade auch bei unseren Nachbarländern, und war nicht immer einfach zu argumentieren. Rückblickend sage auch ich heute: Es war richtig, die sieben Jahre voll auszuschöpfen, weil der Arbeitsmarkt im Zuge der Rezession wirklich nicht sehr gut ausgeschaut hat und wir da jeglichen zusätzlichen Druck vermutlich nicht verkraften hätten wollen oder können.
Heute hingegen präsentiert sich der Arbeitsmarkt in exzellenter Verfassung. Herr Hundstorfer hat schon darauf hingewiesen: 4,3 Prozent. Wir gehören zu den Besten, was die Arbeitslosenquote in Europa angeht. Wir gehören zu den Besten, was im Vergleich der Geschichte Österreichs die Beschäftigungsquoten betrifft, Rekordbeschäftigung in diesem Lande. Das heißt, unser Arbeitsmarkt kann diese plus 20 000 oder 25 000 Arbeitskräfte, die im Zuge dieser Öffnung laut AMS-Schätzung zu uns kommen könnten oder werden, durchaus verkraften.
Wir haben ja diesen Arbeitsmarkt auch schrittweise geöffnet. Wir öffnen ja jetzt nicht auf einmal alles, sondern auf Basis einer Sozialpartnereinigung durften und sollten Fachkräfte, Pflegekräfte zu uns kommen, wir brauchen diese dringend.
Abgesehen davon – das ist heute noch kaum erwähnt worden – hat Österreich heute schon, unabhängig von dieser Verbesserung, ein Instrumentarium, historisch gewachsen, das uns gegenüber Lohn- und Sozialdumping weniger anfällig gemacht hat als zum Beispiel Deutschland. Wir haben einen de facto flächendeckenden Mindestlohn durch flächendeckende Kollektivverträge. Das hat ja Deutschland in dieser Form nie gehabt. Es ist nicht nur Usance, sondern geltendes Recht, dass der ortsübliche Mindestlohn auch bezahlt werden muss. Also dieses Instrumentarium ist ein gutes.
Aber auch dann, wenn etwas gut ist, kann man es trotzdem noch verbessern: und deswegen im Hinblick auf diesen 1. Mai, im Hinblick auf die Öffnung des Arbeitsmarktes
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite