Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 181

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Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1099 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1100 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.06.51 13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1451/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Invaliditätspension (1101 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1284/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergangsbestimmungen bei eingetragenen PartnerInnenschaften (1102 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Insgesamt sind bis jetzt fünf Rednerinnen/Redner dazu zu Wort gemeldet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


18.07.19

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Mi­nister, vielleicht gelingt es uns ja, einen Tagesordnungspunkt in diesem Bereich heute sachlich abzuhandeln. Die Frage der Invaliditätspension ist, glaube ich, vom Grund­sätzlichen her außer Streit zu stellen. Es ist eine sinnvolle, gewünschte sozialpolitische Maßnahme. Aber wenn man sich die Fakten und Trends bei der Invaliditätspension an­schaut und insbesondere die aus Ihrem Haus kommenden Unterlagen ein bisschen durcharbeitet, dann wird man merken, dass es da derzeit leider zu einer gewissen Asymmetrie, vor allem im Zugang und in der Gewährung, kommt.

Es ist so, dass bestimmte Gruppen offensichtlich leichter einen Zugang finden, zum Beispiel Angestellte leichter als Arbeiter. Es ist auch, wenn man die Diagnosen be­trachtet, eine bestimmte Tendenz zu sehen, nämlich, dass vor allem psychische Krank­heiten leichter eine Individualitätspension bewirken als körperliche.

Sie haben in einer Aussendung geschrieben, Herr Minister, nachdem Sie die Fakten dargelegt haben, dass 100 000 Eigenpensionsantritte letztes Jahr vollführt wurden, und zwar 30 000 wegen Arbeitsunfähigkeit. Davon wurden 40 000 Anträge jährlich abge­lehnt, wie Sie sagen. Gefälligkeitsgutachten gibt es schon lange keine mehr, sagen Sie. Das ist natürlich sehr gut. Ein Jahr später in die Invaliditätspension zu gehen, brächte ungefähr 300 Millionen € mehr, sagen Sie. Aber Sie wüssten nicht, was Sie jetzt noch tun könnten, um da eine Verschärfung herbeizuführen.

Herr Minister, genau das ist der Punkt! Denn diejenigen in diesem System, die am meisten darunter leiden und die die Invaliditätspension tatsächlich benötigen, sind die 50-, 60-prozentigen Invaliden. Und es sind auch diejenigen besonders benachteiligt und vor allem besonders gefährdet, die diese Pension bewilligen sollen, nämlich die Gut-


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