Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 250

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auf jeden Fall mit einer entsprechend hohen Strafe belegt werden muss. Wir unter­stützen daher diese Initiative.

Wir glauben aber, dass es durchaus auch andere Strafbestimmungen gibt – es wäre unter Umständen sinnvoll, wenn sich die Justizsprecher der Parteien einmal sämtliche Strafen vornehmen und einen entsprechenden Katalog erstellen würden –, wo Hand­lungsbedarf gegeben ist. Das könnten wir dann im Justizausschuss abarbeiten.

Ich denke dabei insbesondere auch an § 98 des Strafgesetzbuches, nämlich an die Regelung, wenn ein Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Frau vorgenom­men wird und die Frau dadurch zu Tode kommt, denn die Strafdrohung – von sechs Monaten bis zu fünf Jahren – erscheint uns dafür auch zu wenig. (Beifall bei der FPÖ.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


21.55.36

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Wie meine Vorredne­rInnen schon gesagt haben, sind Misshandlungen, das Quälen von Kindern und Ju­gendlichen Taten, die wir hier keinesfalls sozusagen auf die leichte Schulter nehmen sollten, bei denen wir uns nicht einfach zurücklehnen können.

Die Fälle, die öffentlich bekannt werden – Luca, Cain – sind ja nur die Spitze eines Eis­berges, die Spitze dessen, was sich tatsächlich in Österreich abspielt.

Meine VorrednerInnen haben auch schon gesagt, dass die Strafdrohung nur ein Teil der Maßnahmen sein kann; den kann man diskutieren. In diesem Zusammenhang ist aber schon auch darauf hinzuweisen, dass bereits bei der derzeitigen Strafdrohung die Strafgerichte oft Verfahren nicht zu Ende führen, weil sie zum Beispiel den ZeugInnen, den Kindern oder anderen Personen, die ZeugInnen waren, nicht Glauben schenken. Man muss also auch schauen, wie die Strafgerichte in diesem Bereich arbeiten. Es be­steht da vielleicht auch Aufklärungsbedarf des einen Richters oder der anderen Rich­terin.

Weil das Bundesjugendhilfegesetz heute hier schon genannt wurde: Der Entwurf, der jetzt vorliegt und von Staatssekretärin Remler bis zu einem gewissen Grad verteidigt wird, ist kein rühmlicher Entwurf und wird auch nicht die Prävention, die wir uns für die­se Fälle wünschen, bringen.

Natürlich ist es so, dass man in letzter Konsequenz keine dieser Taten wirklich verhin­dern kann, aber es gibt Maßnahmen, die zumindest die Wahrscheinlichkeit verringern. Wenn jedoch in einem Bundesjugendhilfeentwurf Geld mehr zählt als die Effizienz der Verhinderung von Misshandlung, dann muss man schon fragen, ob wir da auf dem richtigen Weg sind.

Und weil ich schon von Geld spreche: Jedes noch so gute Bundeskinder- und ‑jugend­hilfegesetz wird nicht dabei helfen, Kinder und Jugendliche zu schützen, wenn nicht die entsprechende finanzielle Ausstattung und entsprechendes Personal in den Jugend­ämtern, bei den Jugendwohlfahrtsträgern vorhanden sind. Wir alle wissen, dass das nicht gegeben ist und dass das auch der Grund dafür ist, dass die einen oder anderen präventiven Maßnahmen nicht mehr erfolgen können.

Vor diesem Hintergrund diskutieren wir das, aber diskutieren wir das im Gesamtpaket und über die Ausschussgrenzen hinweg. (Beifall bei den Grünen.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

 


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