Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 158

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ten lässt sich zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der GRCh sicherstellte.“

Es geht schlicht und einfach nicht! All jene, die heute dafür stimmen, brechen bewusst die Grundrechtecharta und die österreichische Bundesverfassung. All jene, die heute zustimmen, sind vorsätzliche Verfassungsbrecher und Verfassungsbrecherinnen. Das muss in dieser Deutlichkeit einmal gesagt werden, auch wenn mich jetzt Klubobmann Dr. Cap ganz traurig anschaut. Aber das ist natürlich ein Grund, durchaus nachdenk­lich und etwas traurig zu werden, denn diese schindluderhafte Art und Weise, in der von den Regierungsparteien mit der österreichischen Bundesverfassung umgegangen wird, spottet inzwischen wirklich jeder Beschreibung.

Teilweise hat die Verkehrsministerin versucht, das Schlimmste zu verhindern; das muss man immer wieder anmerken. Ich habe mir immer wieder die Zwischenergebnis­se der Verhandlungen zwischen den drei Ministerien geben lassen, und das war hoch spannend. Justizministerin und Innenministerin – mich würde interessieren, ob sie zur Politik ihrer Vorgängerinnen stehen, denn dann haben wir das Schlimmste zu befürch­ten – wollten etwas ganz anderes: Sie wollten nicht nur die Möglichkeit des Zugriffs bei schweren Straftaten, wie es die Richtlinie vorschreibt, sondern die Möglichkeit eines Zugriffs sogar bei zivilrechtlichen Verfahren, und zwar im Auftrag der Musikindustrie. Es ist darum gegangen, dass dann, wenn sich irgendwelche Kids etwas downloaden, nach Meinung der Justizministerin und der Innenministerin auf die Vorratsdaten der Handys hätte zugegriffen werden können. Das waren die Pläne zweier ÖVP-Ministerin­nen. Nur durch den Widerstand von Beamten und Beamtinnen und Telekomprovidern ist es gelungen, zumindest diese allergiftigsten Zähne zu ziehen.

Ich nenne nur ein Beispiel. Es geht ja überhaupt nicht um die schweren Straftaten. Die schweren Straftäter stehen ohnehin unter dem Schutz zumindest einer Regierungspar­tei, wenn sie bestimmte politische Verbindungen haben. Ein ÖVP-Parteibuch ist immer noch die beste Versicherung, wenn man in dieser Republik schwerst kriminell wird, weil einem dann schlicht und einfach nichts passieren kann. So schaut es aus. (Beifall bei den Grünen. – Hallo-Rufe bei der ÖVP.)

Es geht um etwas ganz anderes, und das wissen Sie auch. Denken Sie an einen Be­amten, der verdächtigt wird, einem Abgeordneten der Opposition oder einem Journalis­ten/einer Journalistin eine Information gegeben zu haben! – Es ist ein Kinderspiel, an­hand der Vorratsdaten festzustellen, dass er sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in ei­nem bestimmten Kaffeehaus aufgehalten hat. In Wien kann man aufgrund der Engma­schigkeit der Funkzellen auf zirka eineinhalb bis zwei Meter orten. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Aufgrund dieses Gesetzes kann man nachschauen, welche Handys zum gleichen Zeit­punkt in diesem Kaffeehaus eingeloggt waren. (Abg. Mag. Hakl: Das ist aber keine schwere Straftat, das kann nicht gemacht werden!)

Frau Kollegin Hakl, da geht es nicht um eine schwere Straftat, sondern um schwere Unkenntnis Ihrerseits. Das ist auch ein betrüblicher Tatbestand, zum Glück aber nicht strafbar, sonst hätten Sie schon lebenslänglich. (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Es geht um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass Sie dahinter kommen, von wem Abgeordnete der Opposition ihre Informationen bekommen. Das haben wir ständig in den Untersuchungsausschüssen herausgefunden (Zwischenruf des Abg. Rädler), und jetzt wollen Sie Journalisten und Abgeordnete der Opposition noch besser aufspüren können, jetzt wollen Sie an die Handys ran, jetzt wollen Sie die Daten ein halbes Jahr lang speichern.

 


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