Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 160

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Die Kommission verfolgt weiters die Lage in Österreich aufmerksam. – Also schnoddrig und flapsig zu sagen: Ist uns egal, ignorieren wir, wir setzen nicht um!, das kann es ja wohl nicht sein.

Auf der anderen Seite hat Frau Kollegin Hakl nicht nur vieles und alles richtig gesagt, sondern vor allem auch darauf hingewiesen, dass ja ohnehin etwa ein Jahr Vorlaufzeit besteht und mit dem Inkrafttretenstermin – ich glaube, im April nächsten Jahres – die theoretische Möglichkeit bestünde, dann allenfalls von der Kommission vorgeschlage­ne Änderungen noch vor Inkrafttreten in die nationale Gesetzgebung einfließen zu las­sen. (Abg. Dr. Moser: Warum warten wir dann nicht?)

Herr Kollege Stefan, Ihr Diskussionsbeitrag war ja auch hochinteressant, gleich nach jenem von Frau Kollegin Hakl, aber so einfach ist das nicht mit diesem Wollen und Müssen und dieser bösen Europäischen Union. (Abg. Mag. Stefan: Sie hat ja gesagt, müssen!) Es war ja, wenn man so will, indirekt Ihre Ministerin Karin Gastinger, die dieses Projekt auch in Brüssel vertreten hat. Das heißt, wir haben es gewollt. Und nachdem wir es gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten gewollt haben, sprich die Richtlinie beschlossen haben, müssen wir umsetzen. Das ist die Konsequenz dessen.

Wenn Herr Pilz unter anderem gemeint hat, Deutscher Bundestag und Bericht: Der Deutsche Bundestag hat eben diese Richtlinie schon längst umgesetzt – in vielem, wie wir meinen, durchaus überschießend und anders, als das in Österreich jetzt geplant ist. Und es hat eben das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2010 – also vor etwas mehr als einem Jahr – dieses Gesetz aufgehoben. Also eine durchaus andere Situa­tion.

Ich denke, dass der Abänderungsantrag manches an offenen Fragen in Sachen Grundrechte und Bürgerrechte positiv beantwortet, dass manches in eine richtige Rich­tung verändert wird.

Ob wir das jetzt wollen oder nicht, es ist nun einmal die Speicherung von solchen Da­ten ein international anerkanntes Mittel zum Kampf gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und auch Geldwäsche. Es wird bei dieser Gratwanderung (Abg. Dr. Moser: Es nützt ja nichts, die haben ja B-Free-Handys!), die ich heute Vormittag schon ange­sprochen habe, bleiben: Bürgerrechte versus Mittel zum Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Das, was jetzt vorliegt, halte ich für beschlussfähig, für durchaus verantwortbar, und ich halte es auch für notwendig – nicht nur in der Sache, sondern auch mit Blick auf unse­re europäischen Verpflichtungen; und auch das sind Verpflichtungen –, das zu be­schließen. Und dann warten wir einmal ab, wie die Vorschläge der Kommission zu die­sem Thema, die für den Herbst angekündigt sind, aussehen. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


16.25.57

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Kollege Bartenstein, mir ist keine Richtlinie der EU bekannt, die Österreich vorschreiben würde, die Grundrechtscharta auszuhebeln, Bürgerrechte auszuhebeln, die Verfassung zu missachten. Mir ist nur bekannt – und das ist auch die vielzitierte Richtlinie, die Kollegin Gastinger mit unterstützt hat –, dass man Vorratsdaten speichern soll zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zur Bekämpfung des Terrorismus und – das wollen auch wir vom BZÖ – zur Bekämpfung beziehungsweise Aufklärung von Sexualdelikten.

Mir ist aber nicht bekannt, dass man bei jedem Vergehen Vorratsdaten heranziehen soll. Und genau das ist der Kern, weil diese Vorlagen der Regierung völlig überschie-


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