Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 224

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Zum zweiten Antrag, den wir diskutieren, nämlich dass für eingetragene Partnerschaf­ten  und das war eine sehr große, intensive politische Auseinandersetzung, wo wir vonseiten der Sozialdemokratie intensiv dafür gekämpft haben  die Möglichkeit ge­schaffen werden soll, den Anspruch für die Hinterbliebenenpension erfüllen zu können: Das ist ein Stichtagsproblem, denn für eingetragene Partnerschaften gilt das ab dem Stichtag, zu dem dieses Gesetz in Geltung getreten ist.

Das heißt, es muss auch da judiziert werden, wenn man sich diskriminiert fühlt, und das ist ein Punkt, der sicherlich weiter politisch in Diskussion bleiben wird. Aber es kön­nen sich sehr viele Menschen auch ein Bild machen, wenn man sieht, dass vonseiten einer rechten Partei hier darüber gesprochen wird, dass eigentlich das alleinheilige Fa­milienbild in unserer Gesellschaft Vater–Mutter–Kind sein sollte. Ich denke, das ist zu wenig, Herr Kollege Kickl. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Kickl: Das ist bei Ihnen keine Ge­fahr!)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Mein Gott, Herr Kollege Kickl, wenn das Ihre einzige Phobie wäre, die Sie da öffentlich ausleben, nämlich die gegen Homosexuelle, dann wäre ja eigentlich alles super, wir hätten kein Problem mehr. (Anhaltende Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Durch die Form, wie Sie das heute dargestellt haben, verstehen wir, das Sie da offen­sichtlich Ihre Probleme haben. Aber Sie werden sich auch noch mit der Adoption an­freunden müssen, denn sie ist da. Wenn sogar Kleriker darüber sprechen können – aber das ist eigentlich gar nicht das Thema. (Zwischenrufe des Abg. Rädler.)

Wenn wir jetzt offen über diese Möglichkeit sprechen können, dann wird wahrschein­lich die Zeit an Ihnen vorbeiziehen, und Kickl darf halt dann, in zehn oder zwanzig Jah­ren, noch immer darüber reden. Dann gibt es vielleicht auch schon das Austragen durch die Männer, wer weiß, und Ihr ganzes Weltbild wird irgendwann zusammenkippen. Das wäre halt immerhin eine Möglichkeit. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Aber gut, wir haben es bei den Freiheitlichen ja nicht nur mit einer Phobie zu tun, sondern mit einer Poly­phobie, und da wird es problematisch – und damit unterstelle ich Ihnen nichts, sondern das ist leider wirklich das Problem. (Beifall bei den Grünen. Abg. Kickl: Von der Poly­phobie sind schon Sie betroffen! Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

Aber worüber ich jetzt konkret reden möchte, Kollege Kickl, ist gar nicht das, was Ihre Position betrifft, denn die war ohnehin schon immer klar. Das Problem ist, dass wir in dieser Frage eine Übergangsregelung haben wollten, weil wir wirklich glauben, dass Personen, die in diesen eingetragenen Partnerschaften schon über Jahrzehnte zusam­menleben, diese Möglichkeit zur Verpartnerung erst seit Kurzem haben und daher die Möglichkeit einer Hinterbliebenenpension – wenn es nach den Buchstaben des Geset­zes geht – nicht nutzen können. Da hätte man ein Übergangsrecht machen sollen. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Ich habe im Ausschuss schon gemerkt, dass da die Eisenbahn drüberfährt, es ist leider keine der anderen Parteien bereit, darüber zu reden. Es wurde teilweise, von einzelnen Personen das Bedauern ausgedrückt. Ich kann nur sagen: Ich finde es bedauerlich, dass Sie nicht einmal im Übergangsrecht, wenn man so will, Gnade im Recht walten lassen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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