Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 237

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Diese Studie ist jedenfalls keine Verzögerungstaktik, sondern das ist schlichtweg ein Aufarbeiten dessen, was sich in Länderkompetenz entwickelt hat. Und es gibt ja auch, was Pflegeeltern anlangt, zwei unterschiedliche Gruppen von Pflegeeltern: solche, die ganz regulär in einem Arbeitsverhältnis bei einem Sozialverein sind und mehr oder minder „profimäßig“ Pflegeeltern sind. Dafür gibt es viele Beispiele in allen Bun­desländern, dass eben Pflegeeltern ganz reguläre Arbeitsverhältnisse haben, ganz regulär quasi in Beschäftigung stehend sind – und das Beschäftigungsziel heißt: Betreuung von Pflegekindern. Solche Beispiele kennen Sie ja, wie ich meine, alle.

Diejenigen, die sich freiwillig zur Betreuung eines Pflegekindes melden und sagen, dass sie diese Aufgabe übernehmen wollen, erhalten einerseits unterschiedliche Entschädigungen in den Bundesländern, und andererseits ist für sie die Frage der Familienbeihilfe einheitlich geregelt, das heißt, sie ist für alle gleich.

Meine Damen und Herren, zur FPÖ-Idee, aus der Mindestsicherung die Grundent­schädigung für Pflegekinder zu entwickeln, möchte ich sagen: Ich finde es sehr interessant, dass die Freiheitlichen diese 558 € – das ist nämlich wirklich die Mindest­sicherung – als Grundbasis für Pflegekinder haben wollen. Ich nehme aber an, dass Sie dazu weitere Anträge in Zukunft entwickeln wollen, denn ich glaube, Ihnen geht es in Wirklichkeit um ganz etwas anderes.

Jedenfalls: Wir sollten jetzt einmal diese Studie erstellen lassen und dazu überlegen: Wie schaut es diesbezüglich aus? Was wird jetzt schon bezahlt? Wie ist die Entschädigung für Pflegeeltern? Wie schaut es aus bei denjenigen, die das profes­sionell machen und in einem Arbeitsverhältnis stehen? Und wenn diese Studie dann vorliegt, werden wir weiterreden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.30

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Antrag 1569/A(E), die Pflegeeltern betreffend: Ich denke, das ist ein wichtiges Thema – keine Frage! –, jedoch ist der Antrag, wie er eingebracht wurde, nicht gerade problemlösend formuliert – und deswegen hat er auch unsere Zustimmung nicht gefunden.

Ich glaube, die schon aufgezeigten Fragen sind zu klären, und das ist auch der Grund, Frau Kollegin Haubner, für die Erstellung einer Studie. Das ist nicht eine Verzö­gerungstaktik, dieser Ausdruck ist – mit Verlaub – reine Oppositionsrhetorik. Ich denke, jetzt wird diese Sache ordentlich aufgearbeitet, und ich meine auch, dass wir diese wichtige Frage in der nächsten Zeit ausführlich beraten werden und es danach zu Veränderungen wird kommen müssen.

Meine Damen und Herren, da geht es um weit mehr als um arbeits- und sozial­rechtliche Fragen, denn da geht es hinein in die Länderrechte. Das ist also eine umfassende Materie, die nicht in dieser Einfachheit zu lösen ist.

Zum Antrag des Kollegen Öllinger bezüglich Selbstbehalte muss schon auch einmal die Frage gestellt werden, worüber wir da eigentlich reden: Reden wir über die Selbst­behalte, die ohne Obergrenze bei Ambulanzen und ärztlicher Leistung zu bezahlen sind? Darüber haben wir ja schon in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses gesprochen.

 


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