Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Grundsätzlich halte ich diesen Antrag des Bundesrates für eine sehr zielführende Möglichkeit, Verwaltungsreform zu betreiben. Wir ermöglichen nicht nur beschränkt auf einige einzelne Aufgaben die Zusammenwirkung der Gemeinden, sondern machen auch im Verwaltungsbereich die Türe auf, um Verbände zu bilden. Darüber hinaus sind diese Verbände nicht nur innerhalb der Bezirke möglich, sondern auch über Bezirksgrenzen oder Landesgrenzen hinweg. Ich denke, dass diese Verwaltungsverbände die Zukunft sein werden und Einsparungen ohne Einschränkungen der eigenen Gemeindeautonomie ermöglichen.
Ich glaube, in diese Richtung muss es gehen, wenn wir wollen, dass der Bürger von der ersten Instanz, bei seiner Anlaufstation, korrekte Auskunft bekommt und dass bei unserem immer weiterzuentwickelnden Rechtssystem auch gemeinsame Juristen in einen Verband eingebunden sind, ohne die Kosten ausufern zu lassen. Ich halte das für eine äußerst vernünftige Regelung.
Frau Kollegin, zum Abänderungsantrag: Es tut mir leid, aber das wäre etwas übertrieben. Wenn sich zehn Gemeinden, von denen jede 20 Gemeinderäte hat, zusammenschließen, haben wir plötzlich ein Gremium von 200 Personen, von denen jede den Geschäftsführer befragen kann. Ich meine, das würde dann in die falsche Richtung gehen. (Abg. Donabauer: Völlig unrealistisch!) Das ist schon ein zu weit gehender demokratiepolitischer Ansatz.
Ich halte es für vernünftig, denn wir haben unserem eigenen Antrag des Bundesrates im Verfassungsausschuss noch Folgendes hinzugefügt: „Die Organe der Gemeindeverbände, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde besorgen sollen, sind nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.“
Das heißt, wir geben dem Landesgesetzgeber vor, dass die Wahl der Vertreter im Verband im Gemeinderat stattzufinden hat, damit die demokratiepolitische Legitimation gegeben ist. Aber auch der Bürgermeister, der die Gemeinde nach außen vertritt und im Verband sitzt, muss jederzeit Rede und Antwort zu Fragen und Auskünften bezüglich dieses Verbandes stehen.
Ich denke, die Regelung würde etwas über das Ziel hinausschießen, wenn 200 Gemeindevertreter ... Wo macht man die Versammlung, wenn sie alle den Geschäftsführer befragen sollen? (Abg. Donabauer: Wahnsinn!) Es ist eine rein praktische und keine politische Frage, warum man das nicht will. Ich glaube nicht, dass das organisierbar wäre. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sollten nicht so tun, als ob der Bundesrat das Rad neu erfunden hätte. Kollege Otto Pendl hat im Ausschuss einen richtigen Ansatz gehabt. Man muss sich einmal anschauen, wie sich das jetzt in der Praxis auswirkt.
Meine Damen und Herren, nach der geltenden Verfassungslage hätten die Gemeinden jetzt schon die Möglichkeit, im eigenen Wirkungsbereich Verwaltungsgemeinschaften beziehungsweise Gemeindeverbände zu bilden – auch in hoheitlichen Angelegenheiten, nicht nur in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinden.
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